Erstellt am 31.10.2008 um 11:54 Uhr von sanieris
Wir sind zwei Freigestellte und wenn z.B im Urlaub keiner von uns beiden da ist,
informiere ich mündlich unseren Personalleiter und die GL per Mail, das der BR - Kollege H........ in der zeit unserer Abwesenheit sich um die BR - Post usw. kümmert. Und auch der Ansprechpartner für Ihn und die GL ist bei Betriebsrats-Angelegenheiten.
Weiter haben wir einen Aushang an Tür vom BR - Büro angebracht. Das in der Zeit euer Ansprechparten BR - Kollege H....... ist, zu erreichen in Schlosserei Tel. und evtl. Piepser Nr. für Funkruf.
Wer bei Abwesenheit die Geschäfte des BR Vors. erledigt, ist in Geschäftsordnung des BR festgelegt.
Gruß Sanieris
Erstellt am 31.10.2008 um 12:46 Uhr von waschbär
@BRJM,
bei länger abwesenheit ( ab 3 Wochen)
wird die freistellung vorübeergehend an ein nicht Freigestelltest BRM übertragen.
Wenn es der V ist dafür haben wir eine Stell V :-)
Für Zeiten wo kein Freigestellter BRM im Büro ist, wir haben ein GZ und einen AB :-))
und weitere Technische spielzeuge .... also mhh wer hier keinen BRM abbekommt der dürfte nicht mal aus den Fenster gucken können .-)
wir machen sogar Termine damit jeder seinen Wünsch BRM bekommt ( Wahnsinn oder..) und der AG geht darauf ein .....
Erstellt am 31.10.2008 um 12:53 Uhr von Krümel
Hallo,
also ich bin freigestellt. Während meiner Abwesenheit wird ein BRM für zwei oder drei Tage freigestellt.
Lt. Gesetz ist keine vollfreistellung von Nöten, es sei den man kann es mit Arbeit begründen. Wir haben gerade ein Konzept für drei Tage freistellung erarbeitet.
Hoffe das funktioniert auch
Gruß
Krümel