Erstellt am 30.10.2008 um 08:29 Uhr von pit47
Hallo Franz-Josef,
wurde bei dieser "Meldung" nach § 99 BetrVG um Zustimmung des BR`s gebeten?
Wenn die Stelle besetzt ist, kann der BR nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG die Zustimmung verweigern.
Für den bisherigen MA muss dann eine Anhörung zur Änderungskündigung nach
§ 102 BetrVG erfolgen.
Bei der Bearbeitung der Anhörung ist der betroffene MA vor der Stellungnahme des BR zu hören.
Erstellt am 30.10.2008 um 08:44 Uhr von RAKO
Zunächst mal ist das mit dem "Stelle mit niedrigerer Einstufung anbieten" gar nicht soo einfach. In der Regel ist dazu eine Änderungskündigung erforderlich (Versetzung geht wegen notwendiger negativer Änderung der Vertragsbedingungen - Entlohnung - nicht, wenn der Arbeitnehmer mit der Änderung nicht einverstanden ist), und die braucht bekanntermaßen nach KSchG einen Grund.
Vor diesem Hintergrund könntet Ihr der Einstellung erstmal zustimmen. Dann gibt es zwei Kollegen auf ein und derselben Stelle, das ist aber nicht Euer Problem, sondern das des Arbeitgebers. Dieser muss dann entweder Versuchen die Umbesetzung des Kollegen als "Versetzung" zu tarnen, die Ihr wegen Benachteiligung (schlechterstellung) ablehnen könnt. Natürlich kann er auch gleich die Änderungskündigung probieren, was per §102 BetrVG über Euren Tisch geht und mit Sicherheit nach KSchG unhaltbar ist.
Wenn ihr versuchen wollt der Sache aus dem Weg zu gehen (ich gehe mal davon aus, dass der Kollege einen festen Arbeitsvertrag hat), könnt Ihr natürlich auch gleich der Einstellung widersprechen (Benachteiligung des anderen Kollegen).
Welcher Weg politisch für Euch besser ist hängt von Euren Erfahrungen und den Details der Situation ab. Genauso kann die Frage, ob ihr mit dem betroffenen Kollegen redet, nicht beantwortet werden. Mit ihm Reden müsst ihr, wenn der Versetzungs/Änderungskündigungsantrag vorliegt. Mit ihm Reden könnt ihr (kein Geheimnis), aber ihr redet natürlich über angekündigte, aber ungelegte Eier. Eventuell kann es Sinn machen, wenn Ihr Euch sicher seid, dass der AG per Änderungskündigung vorgeht und Ihr wisst, dass der Kollege sich ohnehin nicht wehrt - und natürlich auch nur wenn ihr der Neueinstellung nicht widersprecht.
Erstellt am 30.10.2008 um 11:30 Uhr von Franz-Josef
Hallo pit47 und RAKO,
vielen Dank erstmal für Eure Antworten.
Der alte MA hat einen festen Vertrag.
In der Einstellungsmeldung des neuen MA steht drin, dass dieser den alten MA ersetzen soll.
Weiteres haben wir nicht schriftlich, das ist nur dem BRV unter vier Augen gesagt worden.
Denke man sollte ablehnen, solange es keine Änderungskündigung oder Versetzung gibt, oder seht Ihr das anders?
Gruß
Franz-Josef
Erstellt am 30.10.2008 um 11:47 Uhr von RAKO
Hallo Franz-Josef,
das müsst Ihr mit Euch selbst ausmachen... Das hängt zu sehr davon ab wie es in Eurem Betrieb steht.
Im schlimmsten Fall führt die Ablehnung der Einstellung nur zu noch mehr Querelen gegenüber dem anderen Kollegen, vielleicht auch zu einem Beschlussverfahren, zu einer vorläufigen Einstellung nach §100, was weiss ich noch.....
Vielleicht ist dem "glücklichen" Kollegen die Variation "geringere Bezahlung" und dafür aus der Schusslinie ja lieber. Nachdem Euer Arbeitgeber die Ersetzung des anderen Kollegen definitiv aktenkundig gemacht hat, solltet Ihr den Kollegen konsultieren.
Andererseits: Die entsprechende Maßnahme liegt ja noch nicht vor - vielleicht ist sich Euer Chef selbst unsicher (?) und macht seine weiteren Entscheidungen von Eurer Stellungnahme abhängig - ist Euer Chef so?
Wie gesagt - da kann man Euch nicht raten.....
Erstellt am 30.10.2008 um 12:38 Uhr von Franz-Josef
Hallo RAKO,
naja, bei uns ist es eigentlich so, das gemacht wird was Chef sagt, BR ist sowieso überflüssig, Kostet nur usw. ;-)
Was passiert, wenn wir verweigern, weiss ich nicht, gab es noch nie.
Der Kollege wird wohl geschockt sein, denn ich/wir denken nicht das er mit sowas rechnet. Ihm wird schon ganz schön was genommen, die Leitungsfunktion, kein Vorgesetzter... denke das wird ein ganz schöner Gesichtsverlust.
Mal sehen was gleich die anderen sagen, haben gleich Sitzung.
Gruß
Franz-Josef