Nicht Übernahme von JAV
Hallo,
wir sind jetzt 6 Azubis, die im Januar mit der Ausbildung fertig werden. Und jetzt stehen die JAV-Wahlen an (November). Jeder von den 6 Azubis soll ein halbjahres Vertrag bekommen. Stellt sich jedoch jemand als JAV auf, so werden alle nicht übernohmen mit der Begründung den JAV nicht fest zu übernehmen zu können. Ist so was möglich?
Community-Antworten (2)
29.10.2008 um 18:51 Uhr
Hallo,
ich würde zum Betriebsrat gehen und den auffordern mal ein ernstes Gespräch mit der Geschäftsleitung zu führen. Was der Arbeitgeber hier macht ist eine Straftat, er behindert die Wahl einer JAV und das ist keine Kleinigkeit. Er droht Mitarbeitern die ihre Rechte wahrnehmen wollen! § 20 BetrVG gilt entsprechend auch für die Wahl zur JAV (Fitting 24 Auflage § 20 BetrVG RN 2 ff.).
Viel Glück
30.10.2008 um 18:37 Uhr
Richtig, der Arbeitgeber macht sich strafbar.
Er hat Angst, dass alle sich aufstellen lassen und mehrere gewählt werden, dann muss er sie dauerhaft übernehmen ...
Tja, was machst du jetzt wohl ... ;)
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