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AG will keine Arbeitskleidung stellen - Geht das so einfach?

F
Franz
Jan 2018 bearbeitet

hallo Leute, unseren Monteuren wurden bisher vom AG, seit ca. sechs Jahren, jedes Jahr eine Sommer- und Winterarbeitsbekleidung gestellt. Die Art der Bekleidung ist für ihre Tätigkeit erforderlich. Nun will der AG eine Winterperiode aussetzen. Begründung: "Ihr habt noch einen Satz vom letzten Jahr!" Er verlässt sich darauf, dass die Leute den Kopf einziehen und das Ganze murrend hinnehen. Geht das so einfach? Heute die Winter- und morgen die Sommermontur streichen und was kommt dann? §87,1,1 reicht mir nicht. Wer kann mir ein Zuckerl liefern?

MfG Franz

8.16002

Community-Antworten (2)

C
carrie

29.10.2008 um 16:18 Uhr

@Franz Auzug aus: http://www.kh-goettingen.de/upload/file3b.pdf Normalerweise hat der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch gegen den Arbeitgeber, dass ihm Arbeitskleidung gestellt wird. Etwas anderes gilt nur, wenn es arbeitsvertraglich vereinbart oder tariflich geregelt ist oder wenn die Arbeitskleidung zugleich Schutzkleidung ist. Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern über längere Zeit hinweg Arbeitskleidung zur Verfügung, ohne den Vorbehalt des Widerrufs oder der Ablehnung eines Rechtsanspruchs zu machen, so kann sich hieraus eine betriebliche Übung und eine Verpflichtung des Arbeitgebers ergeben.

F
Franz

29.10.2008 um 17:12 Uhr

hallo carrie danke für den Beitrag

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