Erstellt am 29.10.2008 um 11:40 Uhr von khel
Indem man das Arbeiten am Wochenende (WE?) bleiben lässt! ;-> ;-> ;->
Scherz beiseite. Es sollte m.E. das Ziel des Betriebsrates sein, das Arbeiten am Wochenende zu verhindern oder, falls das aus betrieblichen Gründen nicht geht, auf das unbedingt nötige Maß zu beschränken.
"Motivieren" (entschädigen?) muss der Arbeitgeber, in dem er z.B. materielle Anreize schafft (Wochenendzuschläge, Zeitgutschriften, ...).
Weiteres zur Arbeit am Wochenende siehe §§ 9 ff. Arbeitszeitgesetz. Beachte: der Sonnabend zählt in Sinne dieses Gesetzes als Werktag!
Gruß
khel
Erstellt am 29.10.2008 um 11:53 Uhr von bigmama
Hallo khel,
meiner meinung nach ist der Sonnabend kein werktag er ist meiner meinungnach mit 50% zu vergüten
Gruß bigmama
Erstellt am 29.10.2008 um 12:07 Uhr von DocPille
Hi,
BUrlG §3 Satz 2:Als Werktage gelten alle Kalendertage , die nicht Sonn-oder gesetzliche Feiertage sind.
Ziemlich eindeutig.
gruss
Erstellt am 29.10.2008 um 12:09 Uhr von Werner
Ne bigmama,
das ArbZG sagt klar aus das bis auf Sonn und Feiertage alles Werktage sind.
Erstellt am 29.10.2008 um 12:11 Uhr von uhu
@bigmama
nach dem Arbeitszeitgesetz ist der Samstag definitiv ein Werktag; eine zu anderen Werktagen evtl. abweichende Vergütung könnte in einem für euch geltenden Tarifvertrag geregelt sein oder aber in deinem Arbeitsvertrag;
Erstellt am 29.10.2008 um 15:46 Uhr von wölfchen
. . . war die Frage nicht, wie man die MA zur Wochenendarbeit motivieren kann? Mein Vorschlag: 300 % Gehaltszulage, frei Essen und Trinken, zum Feierabend Party auf Hauskosten - wenn das nicht motiviert ;-)
Erstellt am 30.10.2008 um 11:26 Uhr von VIONÄR
@wölfchen
Vergiß mir den Hol- und Bringservice nicht!