Nach erreichen des Renteneintrittsalter weiter arbeiten
Ich bin jetzt 64 Jahre alt und möchte nach dem erreichen meines gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 und 9 Monaten weiter arbeiten. Wer kann mir die Rechtliche Situation erklären? Kann mir der Betrieb das verweigern? Ich bin in der Chemischen Industrie beschäftigt.
Community-Antworten (6)
09.01.2020 um 12:24 Uhr
Im Manteltarifvertrag konnte ich jetzt grade nichts dazu finden, dass man automatisch ausscheidet. In einer BV oder im AV könnten aber durchaus solche Klauseln enthalten sein, dass das AV bei Erreichen des gestzlichen Rentenalters beendet wird. DAnn ware eine Weiterbeschäftigung nur mit Einverständis des AG möglich.
09.01.2020 um 13:25 Uhr
In einer BV eher nicht. Es könnte im Arbeitsvertrag etwas stehen. Im MTV Chemie nicht.
Grundsätzlich endet aber das Arbeitsverhältnis nicht mit dem erreichen der Altersrente. Es läuft weiter bis man selbst kündigt ( oder ins Grab fällt).
09.01.2020 um 14:22 Uhr
09.01.2020 um 14:40 Uhr
Meiner Ansicht nach kommt es darauf an was in dem Arbeitsvertrag steht. Da es in den vergangenen Jahren auch immer wieder zu einer rechtswidrigen Klauseln gekommen ist, sollte man sich hier genau erkundigen. Klauseln wie: "Mit erreichen des 63 Lebensjahr endet der Vertrag" (Sinngemäß) sind ungültig. In meinem Vertrag steht z.b. gar nichts. Somit könnte (!) ich arbeiten bis ich umfalle (was ich mit Sicherheit nicht tun werde). Also, Vertrag lesen und sich dann mit dem BR in Verbindung setzen. Zumal die heutigen AG froh sind, wenn Facharbeiter länger arbeiten. Ob der Renteneintritt in einer BV geregelt werden kann, dies bezweifle ich sehr.
09.01.2020 um 15:24 Uhr
Zitat (Kjarrigan): "Auch durch BV. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/altersrente-grundsaetze-arbeitsrecht_idesk_PI42323_HI988832.html "
Dort wird aber nur auf arbeitsvertragliche und tarifvertragliche Altersgrenzen eingegangen.
Bezüglich Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen wird zwar konstatiert dass es solche gibt, aber nichts zu deren Zulässigkeit gesagt.
09.01.2020 um 16:51 Uhr
hmm stimmt nur in der Einführung steht: Daher werden in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen häufig Altersgrenzen vereinbart. Unter Punkt 3 wird als Kollektivrechtliche Altersgrenzen nur auf der TV erläutert.
aber wenn mal goole befragt findet man auch
Arbeitgeber und Betriebsrat können in einer Betriebsvereinbarung die Regelung treffen, dass die Arbeitsverhältnisse der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden (BAG, Urteil vom 21.02.2017 – 1 AZR 292/15).
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