Renteneintritt
Hallo Mitstreiter, gibt es aus BR Sicht ein Mitspracherecht, wenn ein Kollege über das Renteneintrittsalter in diesem Fall 65 + Monate, hinaus arbeiten will ?
Community-Antworten (4)
20.04.2016 um 09:22 Uhr
Ich denke ja, denn auch in solchen Fällen kommt die juristische Sekunde zum tragen. Mit dem Renteneintritt erlischt der Arbeitsvertrag und wenn jemand weiterarbeiten möchte wäre es eine Einstellung .
20.04.2016 um 09:31 Uhr
Warum sollte der Arbeitsvertrag erlöschen?
20.04.2016 um 09:36 Uhr
@ Laufschuh
Endet denn das Arbeitsverhältnis dieses Kollegen mit dessen Anspruch auf Regelaltersrente?
Was steht dazu im AV? Wenn nichts geregelt ist, arbeitet der Kollege weiter, ohne dass ein BR irgendetwas zu kamellen hat.
Ist nichts vereinbart muss entweder er oder der AG kündigen* oder man einigt sich auf einen Aufhebungsvertrag.
- Google mal: ArbG Paderborn vom 23.03.2006, 3 CA 1947/05 BAG vom 23.7.2015, 6 AZR 457/14
20.04.2016 um 10:43 Uhr
Da hat Hoppel Recht- entweder im AV oder im TV ist etwas geregelt. Könnte so aussehen:
Mit Beschäftigten, die das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente vollendet haben, ist bei Weiterbeschäftigung ein neuer schriftlicher Arbeitsvertrag abzuschließen; dabei können abweichende Arbeitsbedingungen vereinbart werden, soweit diese nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Das Arbeitsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Dann allerdings ist es eine Einstellung im Sinne § 99 BetrVG und dementsprechend ist die Zustimmung des BR einzuholen.
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