Erstellt am 30.01.2013 um 14:47 Uhr von Lurchi
Wir haben ebenfalss eine MAin, die das Rentenalter längst erreicht hat. Allerdings ist in ihrem AV nicht vereinbart, das das Arb.Verhältniss mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet. Daher hat ihr AV bis zum jüngsten Tage Gültigkeit.
Sollte o.g. Klausel allerdings vereinbart sein, endet der AV wie bei einer normalen Befristung.
Das spart jegliche Reaktion des BR - damit haben wir erst einmal nichts zu tun.
Erstellt am 30.01.2013 um 15:27 Uhr von Watschenbaum
es wird immer häufiger vorkommen, daß "Rentner" weiterarbeiten wollen bzw. auch aus wirtschaftlichen Gründen weiterarbeiten müssen
Lurchi hats schon erklärt,
wenn der Arbeitsvertrag eine auflösende Bedingung enthält, endet er und es müsste ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden, was auch durch konkludentes Verhalten geschehen könnte - der AN arbeitet einfach mit Wissen des AG weiter
wenn der Arbeitsvertrag keine auflösende Bedingung enthält, gilt er sowieso weiter
Erstellt am 30.01.2013 um 15:35 Uhr von Hoppel
@ Hetti
Wir haben ein paar wenige KollegInnen, die sogar darum gebeten wurden, noch etwas zu bleiben.
Auch gibt es KollegInnen, die ihre Rente im Rahmen eines 400 Euro Jobs aufbessern und eine willkommene Unterstützung darstellen.
Worum geht es also konkret? Da musst Du schon ein paar Fakten nachliefern.
Erstellt am 30.01.2013 um 15:53 Uhr von Marianne
Hier haben BR aber wie auch AG auch eine soziale Verantwortung!!
Denn AN mit Rentenanspruch haben zu mindest eine gewisse Versorgung!
Im Gegenteil zu den vielen Arbeitssuchenden, welche KEINEN Job haben! Auch Langzeitarbeitslose welche sehr dringend einen Job auf dem 1. Arbeitsmarkt suchen!!
Weiter auch für die vielen Teilzeit-AN oder im Betrieb beschäftigten Leiharbeitnehmer!!
Da gilt es dann auch abzuwägen, wo ist die größer Not, der größere Bedarf an einer Beschäftigung! Ggf auch Aufstockung auf Vollzeit!!
Erstellt am 30.01.2013 um 16:00 Uhr von Watschenbaum
da kann man jetzt wieder trefflich darüber streiten
Erstellt am 30.01.2013 um 16:09 Uhr von Kulum
Marianne
als Gewerkschafter hast du meine volle Unterstützung!
Allerdings als BRM muss ich dir sagen, dass der BR genau diese von die unterstellte soziale Verantwortung nur gegenüber den AN hat.
"Denn AN mit Rentenanspruch haben zu mindest eine gewisse Versorgung! "
Und über den Satz kann ich nur lachen - wenn ich daran denke was in knapp 30 Jahren vermutlich hängen bleibt, hat s wohl jeder Hartz IV Empfänger deutlich besser
Erstellt am 30.01.2013 um 16:56 Uhr von Marianne
Kulum
Nach 30 Jahren mit Durchschnittsverdienst liegts Du deutlich über Harz IV.
Eines ist auch nicht verständlich, gerade BR rufen oftmals danach, dass das Soziale nicht mehr stimmt. Man kann es aber nicht nur teilweise fordern.
Weiter habe ich ja auch auf Verantwortung für die beschäftigten Teilzeitler und Leiharbeiter hingewiesen, es sind alle auch die Wähler des BR
Erstellt am 30.01.2013 um 17:02 Uhr von gironimo
Selbst die Gewerkschaften haben schon erkannt, dass zu wenig ältere AN beschäftigt werden und das Rentenniveau ist im Sinkflug.
Bei uns kommt es öfter vor, dass ältere AN über das Renteneintrittsalter weiter arbeiten. Es ist aber auch nicht so oft, dass man sich ernsthaft "Sorgen" machen müsste.