Renteneintrittsalter
Guten Tag, einige Mitarbeiter haben in Ihrem Arbeitsvertrag, das Renteneintrittsalter mit 65 Jahren eingetragen. Ich vermute das diese Stelle unwirksam ist, weil das Renteneintrittsalter gesetzlich geregelt ist.
Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Community-Antworten (1)
18.08.2011 um 15:14 Uhr
Ist nicht unwirksam, sondern wird so ausgelegt, dass im Vertrag das gesetzl. Rentenalter gemeint ist. Ansonsten wäre der AV unbefristet (bis zum Tod ;-) ) wenn kein Tarif Anwendung findet.
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