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Informationspflicht des BR - Wenn der BR einen Gutachter oder Sachverständigen beauftragt hat?

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Maobi68
Jan 2018 bearbeitet

Wenn der BR einen Gutachter oder Sachverständigen beauftragt hat, muss er dann die erhaltenen Ergebnisse an den Arbeitgeber weiterleiten oder zur Verfügung stellen? der aktuelle Fall, wir haben eine Einstellung durch unseren RA prüfen lassen und der Personalchef will die Ergebnisse dieser Prüfung.

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Community-Antworten (2)

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Mainpower

29.10.2008 um 09:45 Uhr

Hallo. wenn Ihr das Ergebnis nicht preisgeben wollt, warum lasst Ihr es dann prüfen? Wenn das Ergebnis einfluss auf Eure entscheidung hat erfährt es der Personalchef doch sowieso.

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wölfchen

29.10.2008 um 10:05 Uhr

. . . Ich meine aus der Fragestellung herauszulesen, dass das Ergebnis der Prüfung nicht so ganz zu Eurer Zufriedenheit ausgefallen ist? Ihr müsst das Ergebnis natürlich nicht im Wortlaut mitteilen, oder gar eine Kopie rüberreichen. Das würde ich nur tun, wenn das Ergebnis der Prüfung mit meinen Vorstellungen übereinstimmt. Hat die Prüfung das Gegenteil ergeben, dann würde ich nur kurz mitteilen, "dass im Ergebnis der Prüfung der BR zu folgender Auffassung gelangt ist . . . " Man erspart sich damit Peinlichkeiten ;-)

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