Weiterbeschäftigung von Azubis - wie, wann, wo?
Ich grüße alle hier im Forum
Bei uns stehen am 16.11.06 JAV Wahlen an. Im Vorfeld zeigt sich jetzt schon ab, dass ein Azubi der im Februar mit der Ausbildung fertig wird, zum JAV gewählt wird. Der AG hat sich noch nicht festgelegt ob er den betroffenen Azubi weiterbeschäftigt bzw. befristet beschäftigt. Nun die Frage:
-
Muss, kann oder soll der Azubi dann einen Antrag beim AG auf
Weiterbeschäftigung stellen? -
Kann den Antrag eigentlich jeder Azubi stellen?
-
Muss der AG den Azubis mitteilen ob er sie übernimmt, wenn ja wann?
Ich Danke den vielen Helfern. Bin noch ein neuer BR - sorry für die vielleicht aus euerer Sicht blöden Fragen.
Gruß BR007
Community-Antworten (2)
26.10.2006 um 10:42 Uhr
siehe hierzu § 78a BetrVG.
26.10.2006 um 11:41 Uhr
Guten morgen,...
diese Frage habe ich vor kurzer Zeit schon einmal beantwortetlächel Ist eine Wichtige Sache, deshalb auch keine blöde Frage...
Also für Deinen Azubi wäre es ja nur gut, wenn er in die JAV gewählt wird. In dem Moment wo er aktives JAV-Mitglied ist, hat er nach § 78a BetrVG den Anspruch auf eine unbefristete! Übernahme.
Er muß innerhalb der letzten drei Monate seiner Ausbildung einen Antrag nach § 78a stellen und somit besteht ein Beschäftigungsverhältnis, welches der Arbeitgeber nur durch das Arbeitsgericht aufheben lassen kann.
Sollten zwingende Gründe eine Übernahme verhindern, zählt hierzu nur, daß kein Arbeitsplatz frei ist.
Diesen Antrag können nur Mitglieder der JAV stellen!!!
LG
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