Folgendes Problem

ein Azubi soll auf einen frei werdenden Arbeitsplatz im Februar übernommen werden. Ein anderer Azubi wird, so zeichnet es sich im Vorfeld ab, wird zur JAV gewählt. Hat dann nicht der gewählte Azubi der JAV ist ein Anrecht auf diesen Arbeitsplatz wenn er rechtzeitig schriftlich seine Weiterbeschäftigung verlangt?

Danke für die Tipps

Gruß
Nordlicht