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JAV oder "normaler" Azubi - wer hat Anrecht auf Arbeitsplatz?

N
Nordlicht
Nov 2016 bearbeitet

Folgendes Problem

ein Azubi soll auf einen frei werdenden Arbeitsplatz im Februar übernommen werden. Ein anderer Azubi wird, so zeichnet es sich im Vorfeld ab, wird zur JAV gewählt. Hat dann nicht der gewählte Azubi der JAV ist ein Anrecht auf diesen Arbeitsplatz wenn er rechtzeitig schriftlich seine Weiterbeschäftigung verlangt?

Danke für die Tipps

Gruß Nordlicht

5.60202

Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

09.11.2006 um 14:24 Uhr

siehe §78a BetrVG

T
tamirasun

09.11.2006 um 15:37 Uhr

Er hat sowieso den Anspruch, wenn er innerhalb der letzten drei Monate vor Ausbildungsende einen Antrag nach oben genannten Paragraph 78a stellt. In dem Moment besteht ein Beschäftigungsverhältnis. Dies müßte vom AG bei Bedarf per Gericht rausgeklagt werden. ABer wenn sowieso schon ein anderer Azubi eingestellt wird, hat er schlechte Karten.lächel

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