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Betriebsversammlung; wenn der AG die bezahlen muss, würde er es vom Weihnachtsgeld wieder abziehen - rechtens?

T
Truppmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !!! habe mal eine Frage: Unser BR hat in diesem Jahr noch keine Betriebsversammlung abgehalten.Unser BRV ist jetzt eine am Planen. Habe Ihn darauf Angesprochen,das betr.Vers. Arbeitszeit ist u.somit Bezahlt werden muss. Er kam mit dem Argument: Wenn der AG die Betriebsversammlung bezahlen muss,würde es es vom Weihnachtsgeld wieder Abziehen. Ist das rechtens ??? Es gab im letzem Jahr wieder einmal seit langem Weihnachtsgeld ( 250,00 pro Pers. ) für Antworten währe ich dankbar mfg Truppmann

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Community-Antworten (3)

RW
rainer w

26.10.2008 um 18:39 Uhr

@Truppmann § 44 BetrVG regelt Zeitpunkt und Verdienstausfall Hier heißt es unter anderem: Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich Wegezeiten ist den AN wie Arbeitszeit zu vergüten. Dies gilt auch dann, wenn die Versammlungen wegen der Eigenart des Betriebes außerhalb der Arbeitszeit stattfinden; Fahrkosten die den AN durch die Teilnahme an diesen Versammlungen entstehen, sind vonm AG zu erstatten.

Hier sollte euer BR tätig werden,denn wenn der AG androht das Weihnachtsgeld zu kürzen kann das eine Behinderung der BR arbeit nach §23 Abs. 3 BetrVG sein.

P
pirat

26.10.2008 um 20:45 Uhr

@Truppmann, ergänzend zu @rainer w.....§ 43 (1) 1 BetrVG die Regelmässigkeit von BetrVersammlungen und zu guter Letzt, § 41 BetrVG das Umlageverbot....

D
DonJohnson

01.11.2008 um 23:55 Uhr

Oh, ich bin sehr spät dran, aber leider war mein Schleppi naja, zum "Onkel Doktor". Auch ich würde den AG vom 41er in Kenntnis setzen. Das sollte aber in dem gemeinsamen Monatsgespräch stattfinden, da hiervon ein Protokoll angefertigt wird (von wegen Beweis). Schwierig ist nur, dass ihr auch vom AG angreifbar seid, da es eine grobe Pflichtverletzung im Sinne des 23 ist, die Intervalle von Betriebsversammlungen nicht einzuhalten. Deshalb solltet ihr mit kühlem Kopf an die Sache herangehen und gleichzeitig pokern! Ich bin dagegen zu bluffen, aber vielleicht solltet ihr ihn auch darauf hinweisen, dass er mit solchen Erpressungen die Betriebsrasarbeit behindert! Schwierig ist nur, mit dem 119er spielt man nicht, man muß bereit sein, diesen auch anzuwenden! Der sollte nicht als Bluff herhalten, da die Drohung ansonsten an Schärfe verliert, wenn man sie nciht in die Tat umsetzt.

Viel Erfolg - halte uns auf den Laufenden...

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