Erstellt am 25.10.2008 um 21:46 Uhr von carrie
@BABE
§ 13 Abs.2 Nr. 2, ihr müsst neu wählen!
Erstellt am 26.10.2008 um 14:15 Uhr von mille
nicht in jedem Fall ist neu zu wählen, wie ein Bericht der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" in der Oktoberausgabe zeigt. Titel "Der Rumpfbetriebsrat".
Erstellt am 27.10.2008 um 13:48 Uhr von Dr.House
mille,
meines Erachtens sagt es , wie schon geschrieben, der §13 Abs.2 Nr.2 BetrVG
deutlich genug aus. Es muß neu gewählt werden.
" Arbeitsrecht im Betrieb" Oktoberausgabe, was steht denn da über den Rumpfbetriebsrat? Bin neugierig, denn auch bei uns sind alle Ersatzmitglieder schon nachgerückt.
Gruß Dr.House
Erstellt am 29.10.2008 um 14:23 Uhr von mille
@ Dr.House,
wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Ich empfehle dir den ganzen Bericht zu lesen, insbesondere den Abschnitt Seite 536.
Da heißt es: Natürlich ist der "Rumpfbetriebsrat" verpflichtet, unverzüglich einen Wahlvorstand zu bestellen, um eine Neuwahl zu ermöglichen. In der Praxis gibt es aber das ein oder andere Gremium, welches - aus welchen Gründen auch immer -
dieser Pflicht nicht nachkommt.
Ein derartiges gegen die gesetzgeberische Vorgabe verstoßendes Verhalten kann allerdings nur dann Bestand haben, wenn es auch vom AG der GEW und mehr als 3/4 der Belegschaft akzeptiert und der R-BR mit all seinen Rechten und Pflichten anerkannt wird.
Erstellt am 29.10.2008 um 21:58 Uhr von Immie
@mille
Du bist ja lustig...
Wer lesen will... braucht ein Passwort. Es steht auf jeder Seite deiner Ausgabe.
Ansonsten bekommt man nur das:
Der Rumpfbetriebsrat
Von Siegfried Hahn und Wolf-Dieter Rudolph
Wenn Mitglieder und Ersatzmitglieder während einer Amtszeit ausfallen, stellen Arbeitgeber gern in Frage, ob der Betriebsrat überhaupt noch besteht. Aber auch der »Rest-Betriebsrat« hat zu einer Neuwahl alle gesetzlichen Rechte und Pflichten.
Also...
Erstellt am 29.10.2008 um 22:47 Uhr von mille
Tja, dann beschließt doch bei eurer nächsten Sitzung die Zeitschrift zu abonnieren.
Dort steht dann auch das Passwort für den Online Zugang.
Im Okt.: Westerwald
Erstellt am 30.10.2008 um 13:23 Uhr von Dr.House
mille,
witzig!!!!!
Wenn man hier im Forum Ratschläge gibt(mit Quellenangabe), sollte auch die
Möglichkeit für den Fragenden bestehen, dies nachzulesen.
Deine Angabe hier nützt nämlich den Wenigsten was.
Was hat BABE davon, wenn Du die Antwort weißt?
Gruß Dr.House
Erstellt am 31.10.2008 um 19:43 Uhr von mille
Wieso habe ich den Eindruck, dass hier einige nicht lesen können?
Erstellt am 31.10.2008 um 20:05 Uhr von rainer w
@mille
Du kannst nicht heute einen Knoten machen und sagen nächste Woche kommt die Auflösung des Knotens. Nichts anderes haben die Kollegen hier nämlich gemeint. Hättest du das passwort gleich genannt, wären alle zufrieden gewesen.
Erstellt am 31.10.2008 um 21:03 Uhr von mille
wenn ich eine Quelle angebe sollte das genügen.
Ich bin doch nicht verantwortlich dafür wenn ihr kein Abonnement für die Quelle habt.
Wir, die Abonnenten müssen doch auch dafür bezahlen.
Zukünftig müsst ihr halt auf meine Hilfe verzichten.
Erstellt am 31.10.2008 um 22:49 Uhr von rainer w
@mille
hier wollte dich keiner angreifen. wenn es so rüber gekommen ist tut es mir leid, das war nicht meine absicht