Erstellt am 24.10.2008 um 12:48 Uhr von carrie
@brkevin
Na sie gehören schon ins Büro, was ist denn, wenn man mal was nachschauen müsste und der BRV ist im Urlaub oder krank!?
Erstellt am 24.10.2008 um 12:51 Uhr von Tulpe
Sorry ist fast schon BLÖD zu antworten. Unterlagen vom BR sind im BR-Büro zu lagern. Da alle BR-Mitglieder berechtigt sind Sie einzusehen. Oder möchtest du jedem BR ein zutritt von zu Hause geben?????
Tulpe
Erstellt am 24.10.2008 um 12:57 Uhr von brkevin
Danke @carrie und @Tulpe
Ich freue mich sehr dass ihr beide meine blöde Frage schnell geantwort habt.
Das ist absolut richtig was ich auch denke, aber gibt es dafür irgendeine §§ hinweis?
damit ich meine BRM darauf hinweisen kann.
BR Kevin
Erstellt am 24.10.2008 um 14:05 Uhr von carrie
@brkevin
Da verstehe ich jetzt aber nicht ganz, warum die anderen BR´s einen § Hinweis brauchen?
Sagt das nicht der logische Menschenverstand?
§ 34 Abs. 3 BetrVG sagt z. B. aus, dass die BR Mitglieder jederzeit das Recht haben, die Unterlagen einzusehen. Da steht nicht:"Besuchsrecht, die Unterlagen bei den Mitgliedern im privaten Raum einzusehen."
Sie können sich ja die eine oder andere Kopie machen, alles andere bleibt im Büro. Oder nimmt ein Koch den Herd mit nach Hause, weil er sich noch Spiegeleier braten will?
Erstellt am 24.10.2008 um 15:23 Uhr von brkevin
@carrie
Herzlichen Dank! Du bist spitze !!
BR Kevin
Erstellt am 24.10.2008 um 15:36 Uhr von Matze24
@brkevin,
zum Verständnis: der Betriebsrat ist kein privater Feierabendverein. Vielmehr ist er eine gesetzlich geregelte Instanz des Betriebs und verwaltet u.a. betriebssensitive Daten. Alle Tätigkeiten des BRs sind betriebsrelevant und gehören schon per Definition in die Räume des Betriebs.
Sollten diese Daten außerhalb des Betriebs in 'falsche Hände' geraten (z.B. aus dem Wohnzimmer des BRV), wäre dies ein handfester außerordentlicher Kündigungsgrund (Verstoß gegen Datenschutz, Verrat von Betriebsgeheimnissen...).
Ergo: Euer Arbeitgeber tut für sich gutes, wenn er Euch einen sicheren Unterlagenschrank hinstellt!!
Erstellt am 24.10.2008 um 16:02 Uhr von Efaienaerbeer
Naja, die Frage wäre natürlich noch, warum die Unterlagen vom BRV mitgenommen werden. Ist es z.B. so, dass es für den BR keinen abschließbaren Raum oder Schrank gibt (obwohl der BR selbstverständlich Anspruch auf einen abschließbaren Schrank hat) oder schon aufgefallen ist, dass der Arbeitgeber sich heimlich Zugang verschafft, so könnte sich das Gremium durchaus entscheiden, die Sachen erstmal bei einem der BRM zu Hause zu lagern. Genauso die Post. Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber Post abfangen und dann lesen oder manchmal sogar verschwinden lassen (!!!). Dann kann es durchaus Sinn machen, erstmal eine Privatadresse als Adresse des BR zu benutzen.
Wenn solche Sondergründe nicht vorliegen, dann selbstverständlich Lagerung im BR-Büro, damit sich alle informieren können.