Übergabe Akten aufgelöster Betriebsrat
Hallo, bei uns hat sich der Betriebsrat vor gut einem halben Jahr auf Druck des Arbeitgebers durch Rücktritt aufgelöst. Wir hatten für unseren Betriebsteil einen Betriebsrat gegründet. Dieser Betriebsteil wurde jetzt gerade durch Betriebsübergang ausgegliedert und ist nun ein eigenständiger Betrieb. Jetzt will der ehemalige Arbeitgeber die Unterlagen des Betriebsrates haben. Diese wurden und werden zur Zeit noch verschlossen beim neuen Arbeitgeber aufbewahrt. Meine Frage ist: wer hat das Recht die Unterlagen zu verwahren - der alte oder der neue Arbeitgeber? Der alte, weil die Betriebsratszeit unter seine Ägide fiel oder der neue, weil er alle Mitarbeiter der Betriebseinheit die es betraf weiterbeschäftigt (und die Daten der Mitarbeiter in den Unterlagen stehen) und die Unterlagen auch bisher örtlich nicht in der Zentrale des alten AG aufbewahrt wurden sondern im Betriebsteil?
Community-Antworten (7)
20.03.2025 um 20:11 Uhr
der AG hat garnicht die Akten zu verwahren, das ist aufgabe des BR!
Für was will er die Akten?
20.03.2025 um 21:39 Uhr
"das ist aufgabe des BR!"
Welcher BR?
21.03.2025 um 07:52 Uhr
Das habe ich dazu gefunden :
Was passiert mit den Dateien, Akten und Protokollen des Betriebsrats am Ende der Amtszeit?(kluge-seminare.de)
Was ist, wenn es keinen neuen Betriebsrat gibt?
Jetzt ist es leider nicht immer so, dass es direkt im Anschluss an das Ende der Amtszeit eines Betriebsrats einen neuen Betriebsrat gibt. Wenn z.B. die Neuwahl des Betriebsrats nicht so rechtzeitig durchgeführt wird, dass das Wahlergebnis bis zum Ende der Amtszeit des alten Betriebsrats bekannt gegeben werden kann, oder wenn ein Betriebsrat durch eine arbeitsgerichtliche Entscheidung rechtskräftig aufgelöst worden ist, gibt es direkt nach dem Ende der Amtszeit des alten Betriebsrats keinen neuen Betriebsrat. Es kommt dann zu einer betriebsratslosen Zeit im Betrieb. In einer solchen Situation kann der alte Betriebsrat seine Unterlagen zum Ende seiner Amtszeit gar nicht an den neuen Betriebsrat übergeben, weil es diesen ja noch gar nicht gibt.
Wenn es so sein sollte, dass es bei Beendigung der Amtszeit des alten Betriebsrats keinen neuen Betriebsrat gibt, kann man dazu in der juristischen Literatur nachlesen, dass dann der Arbeitgeber die Unterlagen des Betriebsrats vorläufig unter Verschluss zu nehmen hat, um diese dann einem später gewählten Betriebsrat zur Verfügung stellen zu können. Der alte Betriebsrat sollte in einem solchen Fall also bei Beendigung seiner Amtszeit seine Unterlagen dem Arbeitgeber übergeben. Der Arbeitgeber darf in diese Unterlagen dann natürlich nicht reinschauen. Der Betriebsrat sollte Unterlagen deshalb vor der Übergabe an den Arbeitgeber durch eine Versiegelung oder dergleichen vor einer unberechtigten Einsichtnahme durch den Arbeitgeber schützen.
Also alles sehr gut verpacken und versiegeln. Bin mir nicht sicher, ob man auch einige Dinge schreddern könnte. Bezieht sich nicht auf Protokolle, Niederschriften, BV´s, naja, alles Offizielle.
Und dann wünsche ich euch viel Glück, dass es wieder einen BR gibt...
21.03.2025 um 09:34 Uhr
Ja, das habe ich auch gelesen. Leider beantwortet das nicht die Kernfrage. Welcher Arbeitgeber muss die Unterlagen verwahren - der alte AG oder der neue?
21.03.2025 um 10:47 Uhr
Ich würde sagen, ihr hättet die Unterlagen dem alten AG geben müssen und dieser "jetzt" die dem Neuen. Aber um das genau zu wissen, müsstet Ihr einen Fachmann fragen.
21.03.2025 um 12:10 Uhr
Ich gehe auch von dem alten Arbeitgeber aus, für dessen Betrieb ihr der BR gewesen seid. Ich glaube nicht, dass es den neuen AG etwas angeht, da in diesem Betrieb kein BR durch Übernahme/Verkauf ist. Und der neue AG wird dem Fachmann nicht bezahlen, wenn es um eine Auskunft über den alten Betrieb geht. Ist sicher auch nichts in der Übernahme festgelegt.
21.03.2025 um 14:41 Uhr
Ja, stimmt. Ist nichts geregelt. Ich hoffte, dass es da irgendwo vor Gericht schon einmal eine Entscheidung gegeben hat. Sieht aber nicht so aus. Danke Euch.
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