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Schwerbehindertenvertretung - rechtens dass der/die Vorsitzende(r) der SBV Unterlagen privat bei sich zu Hause aufbewahrt?

C
cgapostfach
Nov 2016 bearbeitet

Hallo folgende Frage zur Schwerbehindertenvertretung,

ist es rechtens das der/die Vorsitzende(r) der SBV Unterlagen provat bei sich zu Hause aufbewahrt? wir ahbend as Probelm das bei Anfragen immer wieder die Aussage kommt, kann ich momentan nicht sagen ich habe die Unterlagen zu Hause.

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Community-Antworten (3)

L
Lotte

25.06.2007 um 21:15 Uhr

cgapostfach, die Unterlagen der SchwerbV sind an einem sicheren Ort aufzubewahren und nur der Vertrauensperson sowie im Vertretungsfall den Stellvertretern zugängig. Aber zu Hause ist sicher ein mehr als ungeigneter Platz.

C
cgapostfach

25.06.2007 um 21:26 Uhr

@Lotte gibt es da an irgendeiner Stelle was zum nachlesen? Gesetz oder so?

A
Angi1

27.06.2007 um 13:06 Uhr

Hallo cgapostfach,

siehe dazu im § 96 Abs.9 SGB IX und § 40 BetrVG.

MfG Angi1

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