Guten Morgen community,

Ich habe eine Frage zum Thema "Junctim".

Wir verhandeln, auf Initiative des BR, da uns dieses Thema auf den Nägeln brennt, seit einiger Zeit mit unserem AG über eine neue BV (Arbeitszeit). Die Bemühungen der AG-Seite zu einer Einigung zu kommen lassen allerdings zu wünschen übrig. (Sehr zähflüssige Verhandlungen aber immer so, dass ein Scheitern vermieden wird und damit auch die Einrichtung einer Einigungsstelle nicht möglich ist)

Nun ist von Arbeitgeberseite eine ebenfalls mitbestimmungspflichtige BV eingereicht worden, an deren Abschluss der AG höchstes Interesse hat.

Der BR hat in dieser Situation beschlossen hier ein Junctim einzurichten, der Art, dass wir sagen: der BV des AG (obwohl diese vernünftig ist und wir auch keine Änderungswünsche oder Vorschläge haben) werden wir erst dann zustimmen wenn auch eine Einigung zum Thema Arbeitszeit erreicht ist.

Dieses Junctim ist vor kurzem auch öffentlich im Rahmen einer Betriebsversammlung verkündet worden.

Obwohl einer unserer BR-Kollegen absolut sicher ist gelesen zu haben, dass dies durch Rechtsprechung gedeckt ist, haben wir dennoch ein wenig "Bauchgrimmen".
Hat jemand von Euch Erfahrungen mit diesem Thema, oder kann uns vielleicht in puncto Rechtsprechung weiterhelfen.