Schichtarbeit ArbN arbeitet von 7-11 dann von 14-17 und dann noch mal von 4-6 - Das geht doch nicht oder?
Liebe BR Kollegen, Bei uns werden geteillte Schichten gearbeitet.Ein ArbN arbeitet von 7-11 dann von 14-17 und dann noch mal von 4-6. Das geht doch nicht oder?
Community-Antworten (9)
24.10.2008 um 12:47 Uhr
Hallo Schnupfen, guckst Du hier:
ArbG Berlin 11.01.2007 63 Ca 8651/05
Wegezeit, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Entgelt für beschäftigungslose Zeit, geteilter Dienst
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Bei der Vereinbarung einer wöchentlichen Arbeitszeit ist vom Grundsatz her davon auszugehen, dass diese wöchentliche Arbeitszeit so aufgeteilt wird, dass vom Arbeitnehmer pro Arbeitstag nur eine zusammenhängende Anzahl von Stunden geleistet werden muss.
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Will der Arbeitgeber hiervon abweichen und die wöchentliche Arbeitszeit so aufteilen, dass der Arbeitnehmer an einem Tag mehrere voneinander unabhängige und zeitlich auseinander liegende Einsätze zu leisten hat (geteilter Dienst), so bedarf es hierfür einer vertraglichen Regelung.
24.10.2008 um 13:11 Uhr
@nicoline Es geht um die Teilschicht von 4-6 der Rest ist eigentlich klar.Darf er nach den 11 Stunden Ruhezeit noch mal arbeiten bevor um 7 sein Werktag endet?
25.10.2008 um 12:06 Uhr
@all Halllllooooo..... Es gibt hier doch bestimmt BRS die sich mit geteilten Diensten herum schlagen müssen.
25.10.2008 um 12:29 Uhr
@Schnupfen ...verdächtig, wenn man in dieser Form nach einer Antwort schreit! ;-)) Warum soll man so nicht arbeiten können dürfen? Wenngleich diese dargestellte Teilerei eine mittlere Katastrophe ist.
25.10.2008 um 14:39 Uhr
@Kölner Wollte nicht aufdringlich erscheinen. Also das Problem ist folgendes. Wir arbeiten schon lange mit diesen "Katastrophen". Jetzt kam letztens ein BRM von einer Schulung mit der Aussage,das das nach den 11 Stunden nicht geht. Grosse Freude. Dann die Ernüchterung das das nirgens schriftlich zu finden ist. Hatte gehofft hier jemanden zu finden der uns helfen kann.
25.10.2008 um 15:12 Uhr
@Schnufpen Klar. Nur das von 4-4Uhr auch die Höchstarbeitszeit einzuhalten ist.
25.10.2008 um 19:40 Uhr
"Es geht um die Teilschicht von 4-6 der Rest ist eigentlich klar.Darf er nach den 11 Stunden Ruhezeit noch mal arbeiten bevor um 7 sein Werktag endet?"
Ich verstehe Deine Rechnung nicht ganz bzw. nicht, wie Du darauf kommst, dass der Werktag um 7 Uhr endet.
Montag: 04.00-06.00 Uhr = 2 Std. Montag: 07.00-11.00 Uhr = 4 Std. Montag: 14.00-17.00 Uhr = 3 Std.
Ruhezeit: 17.00-04.00 Uhr = 11 Std.
Dienstag: 04.00-06.00 Uhr usw.
Die höchstzulässige tgl. Arbeitszeit wird nicht überschritten, es wird nicht Kalendertag übergreifend gearbeitet, eine Ruhezeit von mind. 11 Stunden wird ebenfalls eingehalten.
25.10.2008 um 21:30 Uhr
@peanuts Nicht ganz, Montag 7-11 Montag 14-14 Dienstag 4-6 macht das einen Unterschied?
26.10.2008 um 10:46 Uhr
"macht das einen Unterschied?"
Ja! Wenn bei Euch der Werktag (= 24 Stunden) ab Montag ab 7.00 Uhr gerechnet wird und die werktägliche Arbeitszeit erst Dienstag um 6 Uhr erbracht ist, müsste im Anschluss eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden. Bei Euch laufen zwei Systeme völlig gegeneinander, was in der Praxis nicht funktionieren kann.
Es mag ja sein, dass diese extrem geteilten Dienste ihre Berechtigung haben, aber dann muss die tägl. Arbeitszeit nach Kalendertagen bemessen werden. Würde am Montag 7 Stunden entsprechen und falls auch noch am Samstag ein Dienst von 4.00-6.00 Uhr geschoben wird, schlägt dieser mit 2 Stunden zu Buche.
Ihr hättet entsprechend eine 6 Tage Woche und die KollegInnen einen gesetzlichen Anspruch auf 24 Urlaubstage.
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