Änderungskündigung und Probezeit
Hallo liebe Leute, ich hab mal eine Frage zur Änderungskündigung und Probezeit.
ArbG hat ArbN eine Änderungskündigung vorgelegt. ArbN verweigerte wegen schlechterer Bedingungen die Unterschrift und wäre somit nach 3 Monaten Kündigungsfrist gekündigt. Zwischenzeitlich hat derArb G ein verbessertes Angebot vorgelegt da er merkte, Ich brauche den ArbN im Einzelhandelsunternehmen doch und ArbN hat unterschrieben. Nun ist aber im neuen AV eine Probezeit von 6 Monaten verankert. Obwohl das AV eigentlich nie unterbrochen war, ist das möglich?
MfG Takkus
Community-Antworten (1)
30.10.2013 um 14:34 Uhr
meines Erachtens ist eine pauschale Probezeit in diesem Zusammenhang nicht möglich. Aber für den MA ist dies höchstens bezüglich der dort vereinbarten Frist ein Problem. Da das KSchG eigene Fristen hat gilt dieser Schutz unabhängig von der Formulierung im Vertrag (ich hoffe mal der Betrieb ist groß genug und der MA schon lange genug dabei)
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