Erstellt am 22.10.2008 um 23:15 Uhr von carrie
@smukke
Es gibt auch keine gesetzlichen Fristen, wann eine Abmahnung aus der Akte entfernt werden muss. Das entscheidet sich im Einzelfall auch immer nach der Schwere des abzumahnenden Verhaltens.
Das Bundesarbeitgericht geht jedoch grundsätzlich davon aus, dass eine "Löschung" aus der Personalakte nach zwei Jahren in Betracht kommt, wenn der Arbeitnehmer Anlass zu der Hoffnung gibt, dass der mit der Abmahnung verbundene disziplinarische Hinweis Folgen zeigt.
Erstellt am 23.10.2008 um 08:34 Uhr von pit47
Hallo smukke,
der BR kann auch eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema mit dem AG vereinbaren, z.B. "Personelle Angelegenheiten".
Erstellt am 23.10.2008 um 09:04 Uhr von carrie
@all
Genau, ich hätte da eine, falls Interesse besteht! Die regelt den Umgang mit der Personalakte und die Fristen, wann Abmahnungen zu entfernen sind.
Erstellt am 23.10.2008 um 11:35 Uhr von smukke
Hallo Carrie,
es besteht Interresse... würde mich sehr interessieren wie man in anderen Häusern damit umgeht.Bei uns sind Abmahnungen gott sei dank nicht an der Tagesordnung. Das ist aber auch der Grund warum wir dieses haben schleifen laßen.. Aber für den Ernstfall kann Wissen ja niemals schaden.
Danke für Eure Mühe