Hallo,

unsere GF möchte ein neues PC-tool für Übersetzungen einsetzen (wir sind eine Übersetzungsfirma). Das die Einführung mitbestimmungspflichtig ist, ist klar. Es muß geregelt werden, wer, wie, wo, wann, schult, geschult wird - wen es betrifft usw. Eine Frage dennoch: Einige Kolleginnen und Kollegen wurden durch den AG aufgefordert das Programm zu "testen". Und sie haben sich geweigert. Wie ist die Rechtslage? Dürfen sie das?