Erstellt am 22.10.2008 um 22:11 Uhr von carrie
@DaRega
Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG müsst ihr neu wählen, wenn die Ersatzmitglieder "ausgegangen" sind. ;-)
Die neue Größe des BR´s richtet sich dann nach der jetzigen Zahl der Arbeitnehmer. Dabei ist es auch egal, ob ihr jetzt nur noch Kollegen für ein 5 ver Gremium habt. Zeitpunkt der Wahl ist ausschlaggebend!
§ 13 Abs.2 Nr. 1 BetrVG könnte auch noch hinkommen.
Erstellt am 22.10.2008 um 22:14 Uhr von DaRega
Ok, dachte ich mir zwar schon, aber ich geh lieber auf Nummer sicher und frag nach, also danke erstmal! ;)
Jetzt bleibt nur noch die Frage wie ich das meiner Vorsitzenden so schonend wie möglich mitteile???
Erstellt am 22.10.2008 um 22:15 Uhr von woolti
Wenn Ihr nur noch 70 Kolleginnen und Kollegen seid, könnt ihr auch n ur einen 5-er-BR bilden. Das ist leider nun mal so.
Erstellt am 22.10.2008 um 22:17 Uhr von carrie
@DaRega
ist aber schon traurig, dass er sowas als BRV nicht weiß;-(((((
Erstellt am 22.10.2008 um 22:18 Uhr von DaRega
Weiss ich doch, das war auch nicht Teil der Frage oder des Problems...wir bilden ja erstmal gar nix, noch existiert der 7-er BR ja...die Frage war ob es zwangsläufig Neuwahlen geben muss wenn es keine Ersatzmitglieder mehr gibt und somit nur noch 6er BR wäre...das wurde mir ja grad bestätigt! Dass es bei Neuwahlen nur ein 5er BR wird ist mir schon klar! ;)
@carrie: Dass er was nicht weiss??? Wie soll sie es denn wissen, ich hab ja nicht gefragt! ;)
Erstellt am 22.10.2008 um 22:34 Uhr von carrie
@DaRega
Ich meinte eigentlich, dass sie als Vorsitzende doch auch die Gestetzeslage kennen müsste und dir ihr es dann nicht schonend beibringen müsstest.
Erstellt am 22.10.2008 um 22:40 Uhr von DaRega
Ähm sorry, Missverständnis, ich meinte eher dass sie das nicht sehr freuen wird dass ich zurücktrete, deswegen das mit dem "schonend beibringen"! ;)
Erstellt am 22.10.2008 um 22:41 Uhr von carrie
@DaRega
Achsooo, na dann;-)))