AG stört Betriebsversammlung - Kann man den MA eine Pause abziehen?
Wir hatten gestern eine Betriebsversammlung. Um 10.00 Uhr machten wir eine Pause. Diese dauerte leider fast eine Std. da unser BRV eine Diskussion mit einem anderen BRM führte. Unser Geschäftsführer ging nach einer halben Stunde nach vorne und meinte dass er diese Pause nicht als Arbeitszeit werten werde. Darüber kam es nach Fortführung der Versammlung zum Streit zwischen GL und BRV. Das ganze eskalierte und am Ende hat der BRV und der Stellvertreter die beiden Geschäftsführer unter Anwendung von Gewalt aus dem Saal geschmissen.
Hierzu meine Fragen:
- Kann man den MA wirklich eine Pause abziehen. Es handelt sich doch um eine Betriebsversammlung
- Der AG will nun den BRV und Stelli kündigen. Uns liegt der Antrag dafür schon auf dem Tisch. Wir sehen aber keinen Grund dafür. Der AG ist doch selber schuld. Wir haben Hausrecht und können doch den AG rauswerfen und wenn er nicht freiwillig geht dann muss er halt spüren. Hat der AG hier wohl Chancen bei Gericht
- Können wir den AG für die Zukunft von solchen Veranstaltungen aussperren.
- können wir die Entfernung der GL aus dem Betrieb nach § 104 BetrVG verlangen
Community-Antworten (3)
22.10.2008 um 22:03 Uhr
Also bei euch gehts ja zu......
- Den MA wird man keine Pause dafür abziehen können. Geht absolut nicht.
- Wieso werft Ihr die GF unter Gewaltanwendung raus? Schon einmal was von KV gehört? Sicher hat der BR Hausrecht auf der Betriebsversammlung, aber wenn Ihr euer Hausrecht durchsetzen wollt, dann doch im absoluten Ernstfall nur mit der Landespolizei.
Für die nahe Zukunft wird es sicher bei euch keine vertrauensvolle Zusammenarbeit geben. Ob Ihr die GF zur nächsten Versammlung einladet ist euer Bier.
Falls Ihr um eueren BRV und Stellvi "kämpfen" wollt, müsst Ihr den Kündigungen widersprechen. Dazu findet Ihr näheres im Gesetzestext. Wie wurde denn gekündigt? Ich denke mal nur außerordentlich, hilfsweise ordentlich oder?
23.10.2008 um 12:28 Uhr
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Das mit der Pause geht in meinen Augen auch nicht. Andererseits sollte man sich schon mal Fragen, wie hier mit einem Missbrauch durch den BR umgegangen werden kann. Man stelle sich mal vor, man macht 2 Stunden BVund dann 4 Stunden Pause und dann wieder 2 Stunden BV. Schon ist ein Tag rum....
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Einen Grund für die Kündigung sehe ich grundsätzlich schon. Körperliche Gewalt geht trotz Hausrecht aus meiner Sicht nicht. Sicher muss man sich mal den Einzelfall betrachten und sich ansehen wie das ganze eskaliert ist aber das ist wirklich sehr kritisch
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Aussperren von den BV geht nicht. Das Gesetz schreibt eine Einladung vor
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Nein
23.10.2008 um 16:24 Uhr
Besonders gut gefällt mir der erste Teil der Überschrift "Arbeitgeber stört Betriebsversammlung"
Würde meinen, Du hast den Knall nicht gehört!
Eine einstündige Diskussion zwischen BRV & BRM hat nichts auf einer Betriebsversammlung verloren. Und was Pausenzeiten betrifft, kann für eine Betriebsversammlung nichts anderes gelten, als was die betriebliche Pausenregelung vorgibt. Daran haben sich auch BRM zu halten!
Den KollegInnen kann diese Unterbrechung auch meiner Meinung nach nicht angelastet werden.
Was aber überhaupt nicht geht und durch nichts entschuldbar ist, dass Teilnehmer einer BV unter ANWENDUNG von Gewalt aus dem Saal geschmissen werden. Egal ob es sich um die GF oder um KollegInnen handelt. Unterste Schublade!
"Der AG ist doch selber schuld. Wir haben Hausrecht und können doch den AG rauswerfen und wenn er nicht freiwillig geht dann muss er halt spüren."
Wenn auch BRV und stellvertr. BRV diese primitive Einstellung teilen sollten, werden sie bestimmt nachvollziehen können, dass auch der AG von SEINEM "Hausrecht" Gebrauch macht und sie raus wirft! Ich zumindest wünsche ihm viel Erfolg!
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