Betriebsvereinbarung "Gehaltsverzicht" - wer hat Ratschläge, Tipps, Muster-BVs, ggf. links und was sonst hilfreich sein könnte?
Unsere Firma hat große Liquiditätsprobleme. BR hat daher beschlossen eine Betriebsvereinbarung abzuschließen bezüglich eines Gehaltsverzichts aller Mitarbeiter (ca. € 50,- bis € 100,- pro Mitarbeiter für ca. 1 Jahr); wenn es dem Unternehmen wieder besser geht, soll ein Ausgleich gezahlt werden. Diesbezüglich haben wir leider (Gott sei Dank!) noch keine Erfahrung und bitten um Ratschläge, Tipps, Muster-BVs, ggf. links und was sonst hilfreich sein könnte. Besten Dank vorab für jegliche Unterstützung.
Community-Antworten (8)
22.10.2008 um 17:52 Uhr
ich empfehle einen Blick in den §77 Abs. 3 BetrVG. Da habt ihr keine Karten im Spiel
22.10.2008 um 18:05 Uhr
Hallo Sabeth die Idee des BR ist sicherlich gut gemeint, aber der falsche Ansatz. Kollektiver Gehaltsverzicht unterliegt dem Tarifvorbehalt § 77. Abs. 3 BetrVG dazu seid ihr nicht berechtigt. Lasst die Finger weg von einer BV! @paula hat recht. Wendet euch an die zuständige Gewerkschaft, ihr könnt vermutlich die Bilanz eurer Firma nicht deuten, ob und wie der Firma damit geholfen wäre oder auch nicht. Wie viel Beschäftigte seid ihr den ? Habt ihr einen Wirtschaftsauschuss?
23.10.2008 um 12:20 Uhr
Hallo Paula und Konrad,
vielen Dank für Eure Kommentare.
Wir unterliegen keinem Tarifvertrag; dann wäre eine BV doch theoretisch möglich, oder? Wir haben ca. 180 Beschäftigte und keinen Wirtschaftsausschuss.
23.10.2008 um 13:32 Uhr
auch ohne tarifbindung bleibt es bei einem nein....
23.10.2008 um 14:56 Uhr
Hallo sabeth, Lohnverzicht bedeutet keine Arbeitsplatzsicherung, siehe BenQ oder Nokia.
23.10.2008 um 18:10 Uhr
@sabeth:
180 MA und kein Wirtschaftsausschuss? Da wird es aber Zeit! Siehe §§106 ff. BetrVG.
Gruß khel
23.10.2008 um 18:58 Uhr
180 MA und kein Wirtschaftsausschuss? Da wird es aber Zeit! ...
... es sei denn ihr seid ein Tendenzbetrieb.
23.10.2008 um 22:48 Uhr
"Wir unterliegen keinem Tarifvertrag; dann wäre eine BV doch theoretisch möglich, oder?"
Es ist ein Irrglauben, dass ein Tarifvorbehalt nur deshalb nicht greift, weil der Betrieb nicht tarifgebunden ist.
Und die theoretische Möglichkeit, dass für Euren Bereich überhaupt kein TV zur Geltung kommt, dürfte sehr gering sein.
Auch finde ich´s sehr befremdlich, dass Ihr Euch bei einer solchen Fragestellung Rat in einem Forum und nicht bei einem versierten Rechtsanwalt sucht.
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