Getrennte Betriebsversammlungen?
Hallo liebe Mitstreiter, ich habe mal eine Frage. Kann der AG darauf bestehen, dass Betriebsversammlungen für Innen- und Außendienst getrennt abgehalten werden? Unser Außendienst ist in ganz Deutschland verstreut und damit verbunden kann es sein das für An- und Abreise und Versammlung zwei Tage ins Land gehen. Unser AG möchte, das der Außendienst nicht mehr zum Innendienst reist und die Betr.Vers. dann regional stattfinden sollen zu denen dann der BR reist. Wie sieht es rechtlich aus? Wir vom BR sind hier unterschiedlicher Meinung. Danke für Eure Hilfe.
Community-Antworten (3)
22.10.2008 um 13:56 Uhr
Hetti, es heißt zwar im § 42, dass der BR unter bestimmten Voraussetzungen solche Entscheidungen treffen kann, es ist aber an keiner Stelle davon die Rede, dass der AG auf diese Entscheidung Einfluß nehmen kann.
Er kann euch zwar mit Begründung einen Vorschlag dazu machen, aber er kann euch nicht dazu zwingen, und soweit ihr gute Gründe habt, es anders zu machen, dann muss dieser Wunsch eure Entscheidung nicht beeinflussen.
Wenn er AG mit Zeitpunkt oder Struktur der Betriebsversammlung nicht einverstanden ist, dann muss er das ggf. im Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht durchsetzen.
22.10.2008 um 16:13 Uhr
Manchmal sollte man ganz einfach den reinen Menschenverstand walten lassen!
Grundsätzlich werden die Kerninteressen Innen-/ Außendienst unterschiedlich gelagert sein; schon allein aus dem Grund, hätte es auch aus Sicht des BRs etwas für sich, BetriebsTEILversammlungen abzuhalten.
Wie viele Außendienstler sind überhaupt betroffen, die z.B. 2 Tage ausfallen würden (von den Kosten für An- und Abreise plus Unterkunft mal ganz zu schweigen), um 4x jährlich an einer Betriebsversammlung teilnehmen zu können? In diesem Zusammenhang sollte sich auch ein BR die Frage der Verhältnismäßigkeit stellen!
Was würde Euch von einer Kompromisslösung abhalten? Z.B. einmal jährlich eine Betriebsversammlung mit allen Innen- und AußendienstkollegInnen und weitere auf regionaler Ebene?
23.10.2008 um 18:57 Uhr
Der Antwort von peanuts ist nichts hinzuzufügen.
Bei 1300 Pers. im AD und 500 Pers. im ID machen wir 1 Gesamtbetriebsversammlung pro Jahr, 2 BVs für den ID und entspr. Anzahl regional gegliederter Teileversammlungen. Das hat sich inzwischen über Jahre bewährt.
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