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GPS BV nachträglich?

R
RuSBR
Jan 2018 bearbeitet

Hi zusammen,

unser alter BR ist vor Jahren nicht tätig geworden als in unseren Baggern und LKWs GPS eingebaut wurde, uns wurde immer versichert soll nur bei Diebstahl eingesetzt werden. Jetzt ist uns bei einem Gespräch mit der GL Daten vom GPS Auswertungen mit dem Vergleich der Anfang und Endzeiten um die Ohren gehauen worden. Das hat uns natürlich bitter aufgestoßen.

Frage: Können wir nachträglich noch eine BV erzwingen? Was darf die GL im Punkto GPS "Überwachung" ohne BV?

Danke im voraus.

1.85003

Community-Antworten (3)

G
gironimo

08.09.2014 um 15:49 Uhr

In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten (hier techn. Einrichtung zur möglichen Verhaltens- und Leistungskontrolle, § 87 BetrVG), hat der BR ein Initiativrecht. Das heißt er kann jederzeit eine BV fordern, wo es bisher keine gab.

Das heißt, ihr könnt eine BV fordern, wo die Zweckbestimmung und Nutzung des Systems niedergelegt wird. Es stellt sich ein wenig die Frage, ob der BR damals überhaupt nicht informiert wurde oder er nur nicht aktiv wurde.

B
brsieben

08.09.2014 um 16:45 Uhr

Auf jeden Fall sind dem damaligen BR und den Mitarbeitern falsche oder zumindest unvollständige Angaben zur Nutzung der erhobenen Daten gemacht worden, oder? Da kann man jetzt ansetzen. Wenn der AG "plötzlich" die Daten ganz anders verwenden will, braucht die Belegschaft eben zu diesen neuen Gegebenheiten eine BV.

A
AlterMann

08.09.2014 um 23:05 Uhr

...und dann sollte man den AG auch mal fragen, wer denn im Betrieb für den Datenschutz zuständig ist und wie der zu den Auswertungen steht...

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