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Umgestaltung Arbeitsplatz, Arbeitszeit - hat der BR Möglichkeiten bei dieser Umgestaltung Einfluss zu nehmen?

N
nord
Jan 2018 bearbeitet

guten tag kann mir jemand bei unserem problem helfen?
bei einer befristet beschäftigten kollegin soll der vertrag nicht verlängert werden. dafür sollen zwei andere kolleginnen ihre arbeit mitmachen, indem ihre arbeitszeit von 12:00 uhr bis 15:00 uhr verlängert wird. diese beiden kolleginnen haben kleine kinder die bis 13:00 uhr einen kindergarten besuchen. meine frage: hat der betriebsrat wirkliche möglichkeiten bei dieser umgestaltung von arbeitsplätzen einfluss zu nehmen. schon einmal danke für eure hilfe. mfg nord

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Community-Antworten (5)

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xxccvv

17.09.2007 um 16:19 Uhr

N
nord

17.09.2007 um 16:35 Uhr

noch einnmal kurzgefasst: kann der arbeitgeber teilzeitarbeit einseitigng stundenmäßig verändern? mitsprache des betriebsrates? mfg nord

K
Kölner

17.09.2007 um 16:40 Uhr

@nord Für die Kollegin, deren AV ausläuft, wird es das gewesen sein. Für die anderen Kollegen, die eine Erhöhung der AZ nicht wollen, wird zunächst der AV zu prüfen sein (Umfang und Lage der AZ) und ggf. auch § 12 TzBfG beachtet werden müssen. Aber über § 87 BetrVG habt Ihr ja ein betriebsrätliches Schwert; ggf. sogar über § 99 BetrVG.

Frage: Verlängert oder verlagert der AG die AZ?

P
Petrus

17.09.2007 um 17:37 Uhr

  • Verlängerung der AZ gegen den Willen der ArbN geht nicht; ich denke, eine Änderungskündigung zum Zwecke der Arbeitszeitverlängerung dürfte nicht zuletzt an §11 TzBfG scheitern (habe keinen Kommentar dazu...)
  • Angeordnete Überstunden müssen vom BR genehmigt werden.
  • eine Arbeitszeitverschiebung könnte eine "erheblichen Änderung der Umstände (sein) unter denen die Arbeit zu leisten ist" - und damit eine Versetzung nach §95 BetrVG, der der BR zustimmen müsste.

Ansonsten könnte noch das Ur-Teil 7 Ga 25/07 des ArbGer Frankfurt/M weiterhelfen, auch wenn es im konkreten Fall um eine alleinerziehende Mutter ging.

N
nord

17.09.2007 um 22:54 Uhr

guten abend noch mal kurzer nachtrag: eine der beiden frauen ist alleinerziehende mutter. die arbeitszeit soll verlängert werden. ansonsten schon einmal vielen dank an xxccvv, an Kölner und an Petrus

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