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Kann BR nicht genehmigte Mehrarbeit verbieten oder ist der Rechtsweg einzuschlagen?

M
Maria
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, ihr Schaffenden! Durch Zufall ist unser BR dahinter gekommen, dass jeweils ein(abwechselnd) Beschäftigter einer Abteilung seit langer Zeit zusätzlich zur Wochenarbeitszeit am Samstag Vormittag je nach Arbeitsanfall 2-4 Std. arbeitet. Dies ist nötig, um einen reibungslosen Ablauf in anderen Abteilungen zu ermöglichen. Dies war bis dato laut Abteilungsleiter weder dem AG noch dem BR bekannt. Der AG wurde vom BR deshalb vor ca. sechs Wochen um Vorlage der AZ-Änderung gebeten. Nichts geschah bisher. Der BR möchte nun dem AG eine Frist setzen. Sollte bis dahin keine Vereinbarung existieren, so möchte der BR den Beschäftigten die SA-Arbeit untersagen. Ist dies rechtlich möglich oder müssen wir hier den Rechtsweg androhen und dann auch einschlagen?

Vielen Dank für eure Hilfe. Maria

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Community-Antworten (1)

P
pit47

22.10.2008 um 09:47 Uhr

Hallo Maria, der BR kann einem MA nicht die Samstagsarbeit untersagen, dieses kann nur der AG. Der BR kann nur ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht wegen Unterlassung einleiten.

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