Mitarbeiterbefragung durch BR - auch ohne Zustimmung des AGs durchführbar?
Hallo, seit Ende August 2008 haben wir einen Betriebsrat (7 Mitglieder bei ca. 130 Angestellten) - vor allem durch die Unzufriedenheit der MA ist er endlich entstanden. Die ersten Schulungen hatten wir, doch bauen sich vor uns immer wieder Mauern auf, mit denen wir noch keine Erfahrung haben. Aktuelles Problem: Wir möchten eine MA-Befragung durchführen (ziemlich allgemeine Fragen, zwei von fünf Fragen beziehen sich konkret auf den neuen BR) und haben nun den AG in Kenntnis gesetzt, ohne ihm jedoch den Fragebogen vorzulegen. Wichtig zu erwähnen ist auch, dass schon viele Nachfragen seitens der Belegschaft kamen, was wir als BR denn nun so machen würden; sie warten förmlich auf eine "Nachricht" vom BR. Nun sagt die GF jedoch Folgendes: "Eine Zustimmung zu dieser Maßnahme wird von der Geschäftsleitung bzw. vom Vorstand hierzu nicht gegeben. Vielmehr wird die Empfehlung ausgesprochen, die Maßnahme zurückzustellen und die einzelnen Schritte der Organisations- und Strukturanalyse abzuwarten. Im Rahmen dieser Analyse wird auch die Mitarbeitermotivation in den einzelnen Abteilungen und Geschäftsbereichen abgefragt. Herr S. von der Unternehmensberatung XY wird umgehend darüber informiert, vor Beginn der Analyse ein Gespräch mit dem Betriebsrat zu führen." Wie sollten wir uns als BR nun verhalten, zumal eben eine Unternehmensberatung ins Haus kommt? Kann der AG unsere MA-Umfrage verweigern? Einige Beiträge habe ich schon gelesen, die jedoch keine eindeutige Aussage beinhalten.
Lieben Dank für konkrete Rückmeldungen.
LG Lene (Stellvertreterin)
Community-Antworten (2)
21.10.2008 um 14:37 Uhr
Auf diesen Seiten werden Eure Fragen zu Umfragen erklärt und Ihr könnt Euch dort noch ein paar Tipps abschauen.
http://www.dgb-index-gute-arbeit.de/betriebliche_anwendungen/argumente
und schau auch hier mal vorbei:
21.10.2008 um 15:00 Uhr
"Wichtig zu erwähnen ist auch, dass schon viele Nachfragen seitens der Belegschaft kamen, was wir als BR denn nun so machen würden; sie warten förmlich auf eine "Nachricht" vom BR."
Hier könnt ihr euch mitteilen:
-) Betriebsversammlungen -) Sprechstunde einrichten -) Infoblatt herausgeben
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