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Übernahme stellvertretendes JAV-Mitglied außerhalb der Ausbildung

R
Rennmaus
Jan 2018 bearbeitet

hallöchen! habe eine frage, die mir irgendwie niemand so recht beantworten kann. ich bin stellvertretende JAV-Sprecherin in meinem Betrieb. wir haben 10 azubis im haus wobei einige vom arbeitsamt bezahlt werden. ich habe im juni 2008 ausgelernt und einen befristeten Vertrag bis Dezember 2008 bekommen. und heute auch erfahren, dass ich eine Verlängerung des Vertrages bis Juni 2009 bekomme. Ich war letzte Woche das erste mal auf einer regionalen Sitzung mit den Gesamtbetriebsrat dabei. nun sind meine Fragen:

1.Hätte ich nicht Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag? 2.oder ist das hinfällig weil meine Ausbildung schon rum ist? 3. es stehen Neuwahlen an. wie siehts mit der Übernahme aus wenn ich erneut gewählt werde?

danke schon mal für eure Hilfe

lg Rennmaus

7.35303

Community-Antworten (3)

P
pit47

21.10.2008 um 10:08 Uhr

Hallo Rennmaus, Antworten zu 1 bis 3: keinen Anspruch auf Übernahme mehr, weil ausgelernt. § 78a BetrVG greift nicht mehr.

S
scub

21.10.2008 um 21:37 Uhr

kein anspruch.

als stellvertreterin sowieso net.

S
Sarah-HRO

27.10.2008 um 14:18 Uhr

Hallo,

Anspruch hast du keinen mehr. Denn der Antrag auf unbefristete Übernahme nach der Ausbildungszeit muss 3 Monate vor Beendigung der Ausbildungszeit bei der Personalabteilung abgegeben werden und solltest du wieder gewählt werden, so hast du ansich "nur" den Künsigungsschutz. Einmal während deiner Amtszeit und 1 Jahr nach deiner Amtszeit.

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