Wie lange bestehen die tariflichen Anschlussfristen in diesem Fall?
guten tag,es geht um die durchsetzung des tarifrechts in unserer firma,das modehaus appelrath cüpper in kiel(seit 1987? in douglas holding intgriert) bisher ein haus, in dem der betriebsrat keinen anlass hatte tätig zu werden....jetzt, berlin z. b. macht zu, die anderen häuser entlassen. meine fragen an den BR 1. seit wann gehört appelrath cüpper kiel nicht mehr dem arbeitgeberverband an, 2. warum bekommen teizeikräfte keine lfz im krankheitsfall, keine entgeldfortzahlung im urlaub, 3. kein urlaubsgeld , keine weihnachtsgratifikation wie alle vollzeitkräfte? mich speziell,(teilzeitkraft, voll
erwerbsunfähig, 50%schw.behindert, unter 50 jahre) trifft nun die kündigung. integrationsamt stimmt bei betriebsbedingter kündigung sowieso zu....
ich bin seit dem 01.05.2001dort eingestellt. wenn der austritt aus dem arbeitgeberverband nach 2001 war,würde das doch meine chancen auf "finanzielle anforderungen" sicherlich erheblich steigern ? es besteht noch tarifrecht nach dem letzten tarifvertrag,(sicherlich dem letzten....) jetzt musste der BR tätig werden,jetzt war er überfordert,was man getan hat, sich die fragen afgeschrieben.....
Community-Antworten (1)
21.10.2008 um 11:23 Uhr
@jennie
Du solltest mal bei verdi nachfragen... die können dir sicher eher helfen
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