Negatives Stundenkonto mit Lohneinbehalt ausgleichen ?
Hallo, wir haben im Betrieb eine längere Kurzarbeitszeit hinter uns. Nun möchte die Geschäftsführung die Kurzarbeit für drei Monate unterbrechen um die Möglichkeit zu haben, im neuen Jahr nochmals Kurzarbeit zu beantragen. Dafür wurden die kommenden Monate Okt-Dez ausgesucht weil sie trotz Krise voraussichtlich die Monate sein werden, in denen die wenigsten Ausfallstunden anfallen. Das führt dazu, das in dieser Zeit die Kollegen Minusstunden auf ihren Zeitkonten anhäufen werden. Da die Krise uns nach wie vor stark in ihren Krallen hat, ist nicht zu erwarten das diesen Minusstunden wieder ausgeglichen werden können. Daher an dieser Stelle die Frage: Kann, wenn einem Mitarbeiter mit negativem Stundenkonto gekündigt wird, diesem bei oder vor seinem Ausscheiden Geld von seinem Lohn einbehalten werden um dieses Stundenkonto auszugleichen ? Wie ist die Rechtslage wenn er selber kündigt ? Da es sehr eilt bin ich dankbar für jede rechtssichere Antwort da wir einen Aushang machen möchten.
Danke und Gruß
Problemer
Community-Antworten (5)
04.10.2010 um 13:08 Uhr
Da es sehr eilt bin ich dankbar für jede rechtssichere Antwort da wir einen Aushang machen möchten
Dann musst Du zum Anwalt gehen. Nur der kann und darf dieses.
Aber schaue Dir einmal den § 615 BGB "Annahmeverzug" an!
04.10.2010 um 13:14 Uhr
Okay, rechtsicher würde ich mal dahingehend einschränken das nur derjenige antworten soll, der sich seiner Antwort sicher ist.
04.10.2010 um 15:06 Uhr
Wenn ihr einen Aushang machen wollt, seid ihr also BR, und damit in der Mitbestimmung über die Arbeitszeit. Ihr braucht eine BV zu dem Thema Aussetzen der Kurzarbeit, auch wenn ihr sehr (eigentlich schon zu) spät dran seid. Ihr habt doch bestimmt auch eine BV zur Einführung von Kurzarbeit gemacht?
Generell gilt, das ihr Arbeiten wollt, und das euer AG nicht anbieten kann. Deswegen hat er die Minuszeiten zu verantworten. Wenn ihr mit Minusstunden arbeitet, heißt das kein Lohn/Gehaltsverlust für euch. Der AG bezahlt euch eure Zeit komplett, gibt euch einen Kredit. Da liegt es wohl in erster Linie in seinem interesse, das ihr die nacharbeitet. Sollte einem gekündigt werden (selber kündigen), wird euer AG diese Minusstunden mit der letzten Abrechnung zurückfordern. Regelt dies in eurer BV Wenn ihr dies nicht regelt. liegt es an jedem einzelnen sein Gehalt einzuklagen.
Euer AG handelt sehr sinnvoll, denn das Konkukturpaket 2 , und damit auch die max. 18 Monate Kurzarbeit läuft zum 31.12.2010 aus. Wenn ihr weiter Kurzarbeit machen wollt, müßt ihr für 3 Monate aussetzen, um dann wieder neu anzumelden. Habt ihr noch nicht mit der BA darüber gesprochen??? Wissen die überhaupt das es einen BR bei euch gibt? Die klären euch darüber auf. Macht keinen Aushang, wenn ihr eure Hausaufgaben nicht gemacht habt, und ihr gar nicht wißt was eigentlich auf euch zukommt.
Wenn du schon Rechtssichere Antworte verlangst, mußt du, wie wahlvst schreibt, zu einem Anwalt. Wir können dir nur Tipps geben, und man geht höflicher mit den Leuten um, die einen Tipp geben.
04.10.2010 um 15:24 Uhr
Hallo, unfreundlich wollte ich auf keinen Fall erscheinen. Die Aussage das ich eine rechtssichere Auskunft möchte war etwas hochgegriffen, deswegen habe ich sie eingeschränkt aber das sollte weder unfreundlich noch überheblich wirken sondern war unglücklicherweise zwischen Tür und Angel in der Produktion geschrieben. Also nochmals an dieser Stelle, vielen Dank für eure Antworten und sorry wenn es unfreundlich geklungen hat, so war es definitiv nicht gemeint.
@Widder Danke für die umfangreiche Antwort. Wir haben eine BV über den Beginn der Kurzarbeit inder auch geregelt ist, das die Kurzarbeit unterbrochen werden kann, wenn die Lage wieder besser ist. Das wie in diesem Fall geschehen, die Kurzarbeit unterbrochen wird obwohl die Situation nicht besser geworden ist, damit hat niemand gerechnet und wohl auch niemand rechnen können. Nun sind die Kollegen verunsichert und möchten auch nun einen Antwort was mit den anfallenden Minusstunden passiert. Die BV endet am 31.12.2010, was danach passiert kann im Moment noch niemand realistisch einschätzen.
Gruß
Stefan
04.10.2010 um 16:29 Uhr
Problemer
Wieso Minusstunden? Der AN beitet seine Arbeitskraft an und der AG MUSS sie annehmen oder so bezahlen. § 615 BGB Annahemverzug. Es kann kein AN zu Minusstunden gezwungen werden, auch nicht per BV. Eine solche Regelung in einer BV wäre rechtswidrieg, da es gegen § 615 BGB verstoßen würde. Ginge also nur auf freiwilliger Basis.
Freiwillig bedeutet auch, dass ich solchem nur zustimmen würde, dass sofern das Arbeitsverhältnis von Seiten des AG beendet würde er diese Minusstunden nicht dem AN anlasten dürfte.
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