Erstellt am 04.10.2010 um 11:08 Uhr von wahlvst
>> Da es sehr eilt bin ich dankbar für jede rechtssichere Antwort da wir einen Aushang machen möchten
Dann musst Du zum Anwalt gehen. Nur der kann und darf dieses.
Aber schaue Dir einmal den § 615 BGB "Annahmeverzug" an!
Erstellt am 04.10.2010 um 11:14 Uhr von Problemer
Okay, rechtsicher würde ich mal dahingehend einschränken das nur derjenige antworten soll, der sich seiner Antwort sicher ist.
Erstellt am 04.10.2010 um 13:06 Uhr von Widder
Wenn ihr einen Aushang machen wollt, seid ihr also BR, und damit in der Mitbestimmung über die Arbeitszeit. Ihr braucht eine BV zu dem Thema Aussetzen der Kurzarbeit, auch wenn ihr sehr (eigentlich schon zu) spät dran seid.
Ihr habt doch bestimmt auch eine BV zur Einführung von Kurzarbeit gemacht?
Generell gilt, das ihr Arbeiten wollt, und das euer AG nicht anbieten kann. Deswegen hat er die Minuszeiten zu verantworten.
Wenn ihr mit Minusstunden arbeitet, heißt das kein Lohn/Gehaltsverlust für euch. Der AG bezahlt euch eure Zeit komplett, gibt euch einen Kredit.
Da liegt es wohl in erster Linie in seinem interesse, das ihr die nacharbeitet. Sollte einem gekündigt werden (selber kündigen), wird euer AG diese Minusstunden mit der letzten Abrechnung zurückfordern.
Regelt dies in eurer BV
Wenn ihr dies nicht regelt. liegt es an jedem einzelnen sein Gehalt einzuklagen.
Euer AG handelt sehr sinnvoll, denn das Konkukturpaket 2 , und damit auch die max. 18 Monate Kurzarbeit läuft zum 31.12.2010 aus.
Wenn ihr weiter Kurzarbeit machen wollt, müßt ihr für 3 Monate aussetzen, um dann wieder neu anzumelden.
Habt ihr noch nicht mit der BA darüber gesprochen??? Wissen die überhaupt das es einen BR bei euch gibt?
Die klären euch darüber auf.
Macht keinen Aushang, wenn ihr eure Hausaufgaben nicht gemacht habt, und ihr gar nicht wißt was eigentlich auf euch zukommt.
Wenn du schon Rechtssichere Antworte verlangst, mußt du, wie wahlvst schreibt, zu einem Anwalt.
Wir können dir nur Tipps geben, und man geht höflicher mit den Leuten um, die einen Tipp geben.
Erstellt am 04.10.2010 um 13:24 Uhr von Problemer
Hallo,
unfreundlich wollte ich auf keinen Fall erscheinen. Die Aussage das ich eine rechtssichere Auskunft möchte war etwas hochgegriffen, deswegen habe ich sie eingeschränkt aber das sollte weder unfreundlich noch überheblich wirken sondern war unglücklicherweise zwischen Tür und Angel in der Produktion geschrieben.
Also nochmals an dieser Stelle, vielen Dank für eure Antworten und sorry wenn es unfreundlich geklungen hat, so war es definitiv nicht gemeint.
@Widder Danke für die umfangreiche Antwort. Wir haben eine BV über den Beginn der Kurzarbeit inder auch geregelt ist, das die Kurzarbeit unterbrochen werden kann, wenn die Lage wieder besser ist. Das wie in diesem Fall geschehen, die Kurzarbeit unterbrochen wird obwohl die Situation nicht besser geworden ist, damit hat niemand gerechnet und wohl auch niemand rechnen können. Nun sind die Kollegen verunsichert und möchten auch nun einen Antwort was mit den anfallenden Minusstunden passiert. Die BV endet am 31.12.2010, was danach passiert kann im Moment noch niemand realistisch einschätzen.
Gruß
Stefan
Erstellt am 04.10.2010 um 14:29 Uhr von pfeilenbogen
Problemer
Wieso Minusstunden? Der AN beitet seine Arbeitskraft an und der AG MUSS sie annehmen oder so bezahlen. § 615 BGB Annahemverzug. Es kann kein AN zu Minusstunden gezwungen werden, auch nicht per BV. Eine solche Regelung in einer BV wäre rechtswidrieg, da es gegen § 615 BGB verstoßen würde. Ginge also nur auf freiwilliger Basis.
Freiwillig bedeutet auch, dass ich solchem nur zustimmen würde, dass sofern das Arbeitsverhältnis von Seiten des AG beendet würde er diese Minusstunden nicht dem AN anlasten dürfte.