Hallo,
wir haben im Betrieb eine längere Kurzarbeitszeit hinter uns. Nun möchte die Geschäftsführung die Kurzarbeit für drei Monate unterbrechen um die Möglichkeit zu haben, im neuen Jahr nochmals Kurzarbeit zu beantragen. Dafür wurden die kommenden Monate Okt-Dez ausgesucht weil sie trotz Krise voraussichtlich die Monate sein werden, in denen die wenigsten Ausfallstunden anfallen. Das führt dazu, das in dieser Zeit die Kollegen Minusstunden auf ihren Zeitkonten anhäufen werden. Da die Krise uns nach wie vor stark in ihren Krallen hat, ist nicht zu erwarten das diesen Minusstunden wieder ausgeglichen werden können.
Daher an dieser Stelle die Frage:
Kann, wenn einem Mitarbeiter mit negativem Stundenkonto gekündigt wird, diesem bei oder vor seinem Ausscheiden Geld von seinem Lohn einbehalten werden um dieses Stundenkonto auszugleichen ?
Wie ist die Rechtslage wenn er selber kündigt ?
Da es sehr eilt bin ich dankbar für jede rechtssichere Antwort da wir einen Aushang machen möchten.

Danke und Gruß

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