Macht Formfehler ERMAHNUNG zur ABMAHNUNG ?
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ein MA hat eine ERMAHNUNG erhalten, die allerdings die Androhung arbeitsrechtlicher Schritte enthält. Handelt es sich jetzt hierbei automatisch um eine Abmahnung? oder kann die Androhung erst einmal als unbeholfene Drohgebärde betrachtet werden?
Gruss, godesia
Community-Antworten (4)
23.03.2007 um 13:04 Uhr
Hallo godesia, (Faschingsprinzessin von Bad Godesburg?) ;-)
eine Abmahnung muss nicht unbedingt als solche betitelt sein. Wenn sie die Anforderungen an eine Abmahnung erfüllt, dann kann sie auch als solche betrachtet werden. Aber ich glaube, der Begriff "arbeitsrechtliche Schritte" ist nicht unbedingt ausreichend. Es müsste schon zum Ausdruck kommen, dass das Arbeitsverhältnis gefährdet ist.
Als unbeholfen (weil offenbar arbeitsrechtlich nicht ganz sattelfest) köpnnte man es dennoch betrachten. Wäre die Frage, wie der Arbeitgeber diese "Ermahnung" ansonsten behandelt. Aufnahme in Personalakte, Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt...?)
23.03.2007 um 13:20 Uhr
@peters - Bad Godesberg ;-)
Weiteres Vorgehen (z.B. Aufnahme in PA, Möglichkeit zur Stellungnahme etc.) ist nicht bekannt (zumindest nicht schriftlich).
Die Ermahnung ist mit einer (machbaren und sachlich korrekten) Arbeitsanweisung verbunden. Sollte dieser Anweisung nicht Folge geleistet werden, dann würden eben die o.g. arbeitrechtlichen Schritte "eingeleitet" werden.
Da der AG arbeitsrechtlich offenbar noch weniger "drauf hat" als der BR, könnte diese Ermahnung vielleicht doch erst mal nur als solche betrachtet werden - oder ist sie rechtlich gesehen nun automatisch eine Abmahnung, auf die unbedingt mit einer Stellungnahme reagiert werden sollte?
Ansonsten bin ich nämlich der Meinung, dass zwar der Arbeitsanweisung Folge geleistet werden muss, aber eine Gegendarstellung bzw. Stellungnahme zur Aufnahme in PA nicht erfolgen sollte.
Gruss, godesia
23.03.2007 um 14:41 Uhr
Das sehe ich auch so. Würde auch nicht reagieren.
Im Übrigen ist das doch ein recht seltsames Vorgehen. Eine Ermahnung oder Abmahnung gibt es doch in der Regel für ein begangenes (!) Fehlverhalten. Sowas ist mir neu, dass man schon vorsorglich (!) eine Ermahnung oder Abmahnung bekommt.
Dass man Arbeitsanweisungen einhalten muss, sollte man ohnehin wissen.
23.03.2007 um 14:52 Uhr
Na ja, der AG ist der Meinung, es läge ein begangenes Fehlverhalten vor...... von daher der Zeigefinger (Ermahnung) !
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