Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ein MA hat eine ERMAHNUNG erhalten, die allerdings die Androhung arbeitsrechtlicher Schritte enthält.
Handelt es sich jetzt hierbei automatisch um eine Abmahnung? oder kann die Androhung erst einmal als unbeholfene Drohgebärde betrachtet werden?

Gruss, godesia