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Bewerbung auf Interne stellenausschreibung trotz befristeten Vertrag

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Riri
Jan 2020 bearbeitet

Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag in unserer Firma welcher zum 31.3.20 ausläuft. Nun gibt es in unserer Firma interne Stellenausschreibung unter anderem auch auf die Stelle die ich grade habe. Darf bzw. kann ich mich auf eine Stelle bewerben obwohl ich nur befristet eingestellt bin und keine Chance auf Verlängerung habe. Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Frage gestellt am 30.12.2019 10:32 Uhr von Riri

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Community-Antworten (10)

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Riri

04.01.2020 um 12:29 Uhr

Eingefügte Antwort also was nun? 30.12.2019 um 12:31 Uhr von Riri : "Der Arbeitgeber verlängert keine der befristeten Verträge. Er lässt diese nur noch auslaufen und will dann nur noch mit Festangestellten arbeiten." oder Erstellt am 02.01.2020 um 10:52 Uhr von Riri: "sowie die Planung der GF aussieht will die Firma nur noch mit Leiharbeitern zusammen arbeiten." ? ? ? ? ?

Antwort 6 erstellt am 2.1.2020 11:58 Uhr von celestro

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Riri

04.01.2020 um 12:30 Uhr

Der Arbeitgeber lässt die befristeten Verträgen nur auslaufen. Muss uns demzufolge nicht kündigen. Nach meiner Information will unsere Arbeitgeber nur noch mit Festangestellten arbeiten und zusätzlich nur Leiharbeiter nehmen anstatt die mit jetzigen befristeten Verträgen in eine Festanstellung zu übernehmen. Deshalb war meine Frage ob es denn überhaupt Sinn macht, wenn ich mich als Arbeitnehmer mit befristetem Vertrag auf eine innerbetriebliche Stelle (es wäre ja meine jetzige Stelle) zu bewerben. Ist bisschen schwierig zu verstehen aber ich denke mal er wird meine Bewerbung nicht berücksichtigen oder gibt es da eine Rechtsprechung? Die innerbetriebliche Stelle ist ja für Arbeitnehmer (Festangestellte) gedacht die sich eventuell versetzen lassen wollen. Aber dann fehlen sie ja wieder an ihrem derzeitigen Arbeitsplatz.

Antwort 7 erstellt am 2.1.2020 15:57 Uhr von Riri

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Riri

04.01.2020 um 12:36 Uhr

Ich habe nochmal die Frage gestellt, da ich die Antworten auf 7 begrenzt hatte. Die Antwort von celestro habe ich eingefügt um darauf antworten zu können.

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Catweazle

04.01.2020 um 12:58 Uhr

Ist die Stelle denn unbefristet ausgeschrieben?

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kratzbürste

04.01.2020 um 13:14 Uhr

Wenn du dich nicht bewirbst, bist du (wahrscheinlich) auf jedem Fall draußen. Wenn du dich bewirbst, hast du eine 50:50 Chance. Wo ist das Problem?

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enigmathika

06.01.2020 um 08:49 Uhr

Niemand kann Dir verbieten, Dich auf diese Stelle zu bewerben. Und natürlich ist es NICHT so, dass interne Ausschreibungen nur für festangestellte Mitarbeiter gedacht sind, die sich versetzen lassen wollen.

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Riri

06.01.2020 um 09:21 Uhr

Ja, die Stelle ist unbefristet ausgeschrieben. Ich hab mich jetzt beworben. Aber nicht auf meine eigene Stelle sondern in einer anderen Abteilung. Ich habe mit jemandem von unserem BR gesprochen, und sie meinte das würde nichts an meinem Vertrag ändern wenn ich mich auf meine eigene Stelle bewerbe. Mal sehen was nun passiert. Werde sehen ob ich Glück habe. Danke für eure Antworten.

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Catweazle

06.01.2020 um 10:27 Uhr

Es sind aber zwei verschiedene Stellen. Die eine ist befristet und die andere nicht. Deshalb solltest du dich bewerben. Der Betriebsrat könnte dich evtl. unterstützen in dem er die Einstellung oder Versetzung einer anderen Person widerspricht.

§ 99 Betriebsverfassungsgesetz - Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn 3. die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten.

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enigmathika

07.01.2020 um 12:59 Uhr

"Ich habe mit jemandem von unserem BR gesprochen, und sie meinte das würde nichts an meinem Vertrag ändern wenn ich mich auf meine eigene Stelle bewerbe."

Das ist ja Quatsch! An Deinem bestehenden Vertrag würde das natürlich nichts ändern. Aber du könntest direkt im Anschluss einen unbefristeten Vertrag abschließen. Es ist schon seltsam, dass dir der AG nicht direkt die Aufhebung der Befristung angeboten hat. Du bist eingearbeitet und es wäre wesentlich weniger Verwaltungsaufwand, dein Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umzuwandeln, als die Stelle neu auszuschreiben.

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Riri

07.01.2020 um 13:30 Uhr

Catweazle und enigmathika, ich danke euch für die Antworten. Ich habe mich jetzt beworben und werde sehen was passiert. Danke nochmal.

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