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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einführung Personalzeiterfassung - Was kann der BR tun, damit er sein Mitspracherecht durchsetzten kann?

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PitBrit
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

die GL hat vor eine neue Personalzeiterfassung einzuführen und auch schon Vorträge "angesehen"! Der BR wurde nicht darüber informiert bzw. eingeladen! Was kann man nun tun, damit man sein Mitspracherecht durchsetzten kann?

Besten Danke für Eure Antworten

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Community-Antworten (5)

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carrie

17.10.2008 um 09:20 Uhr

@PitBrit Ihr habt eine Mitbestimmung nach § 87 Abs.1 Nr.6 BetrVG. Ohne euch läuft gar nichts. Sollte sie eure MBR nicht als solche anerkennen, habt ihr die Möglichkeit, über das ArbG ein Beschlussverfahren einzuleiten. Ich hoffe doch, dass ihr ein BetrVG zur Hand habt und es ihnen schwarz auf weiß zeigen könnt!? ;-)

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PitBrit

17.10.2008 um 09:25 Uhr

@carrii Danke für die Antwort, ein BetrVG haben wir und den § kennen wir auch! Aber wie gesagt, es sind ja schon Vorträge "gelaufe" und die hat der BR nicht mitgekommen Wir wissen also nicht was die GL genau vorhat und was welches Programm kann!

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carrie

17.10.2008 um 09:36 Uhr

@PitBrit Dann setzt ein Schreiben auf und macht sie darauf aufmerksam, dass dieses Zeiterfassungssystem nicht ohne euer Okay läuft, bittet um alle erforderlichen Unterlagen und schließt auf jeden Fall eine BV darüber ab, bevor es zum Einsatz kommt.

M
Magenta

17.10.2008 um 11:14 Uhr

Hallo PitBrit

Wenn die Programme so Umfangreich sind, dass der AG " Vorträge angesehen" hat, um zu erfahren, wass das Programm kann, könntet ihr per Beschluß einen Sachverständigen hinzuziehen, der euch genau sagen kann, was mit dem Programm möglich ist und was nicht.

DAH
Der alte Heini

21.10.2008 um 00:05 Uhr

PitBrit Wenn der BR den § 87 Abs.1 Nr.6 BetrVG kennt ist ja toll und was will der BR jetzt machen? Drei Möglichkeiten hat der BR.

  1. Der BR macht nichts.

  2. Der BR schaut sich in dem genanntem Gesetz den Abs. 2 an und fordert den AG, mit einer kurzen Frist schriftlich auf, Verhandlungen mit dem BR in Sachen "Personalerfassung" aufzunehmen mit dem Ziel eine Betriebsvereinbarung abzuschließen. Weigert der AG sich oder zieht die Verhandlungen heraus, könnt der BR die Verhandlung als gescheiter erklären und aktiv auf die Errichtung einer Einigungsstelle hinarbeiten, damit die nötige BV per Einigungsstelle herbeigeführt wird.

  3. Da der BR nicht informiert wurde, weiß er von nichts und wartet bis der AG das Zeiterfassungssystem offiziell einführt. Der BR tritt sofort zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen und fasst den Beschluss, dass beim Arbeitsgericht beantragt wird, dem AG im Wege einer einstweiligen Verfügung aufzugeben, das erfassen der Arbeitszeiten mit dem eingeführten Zeiterfassungssystem sofort einzustellen. Der Antrag sollte natürlich noch entsprechend ausformuliert werden.

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