Erstellt am 22.07.2007 um 12:35 Uhr von amazing
Helle,
Zitat:
"Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen, ..., keinen Zeitausgleich in Form eines ganzen Tages nehmen kann."
Zitatende
Formulierung evtl. verunglückt?
Vielleicht formulierst Du Dein Problem etwas genauer.
Wenn Du Gleitzeitstunden abfeiern möchtest, finde ich die Teilnahme am Zeiterfassungssystem übrigens nicht so schlecht, wegen der Dokumentierung Deiner GLZ.
Erstellt am 22.07.2007 um 13:20 Uhr von Immie
@Helle
ist es bei euch üblich, oder möglich, Mehrarbeitszeit in Form von ganzen Tagen zu nehmen?
Erstellt am 22.07.2007 um 13:32 Uhr von pirat
Ahoi, Immi
Definition - Mehrarbeit
Unter Mehrarbeit versteht man die Überschreitung der üblichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich oder 48 Stunden wöchentlich.
daß Dir dass bekannt ist weiß ich aber vielleicht Helle nicht.
Bei uns wandern Überstunden/Mehrarbeit in eine Topf ( über eine BV) mit den jeweiligen Zuschlägen und ich nehme bei Bedarf Freizeit aus Ü/ oder M auch ganze Tage.
Erstellt am 22.07.2007 um 14:50 Uhr von Immie
pirat,
bei uns ist das ähnlich geregelt.
Und wenn es dann so geregelt ist ,
habe ich doch bei einer Freistellung die gleichen Möglichkeiten.
Erstellt am 22.07.2007 um 15:09 Uhr von pirat
Immi,
genau so sehe ich das auch, (BV vorhanden) ja.
Schönen Sonntag und Ahoi