Ich bin seit einem halben Jahr je zur hälfte freigestellter BR-Vors. in unserem Betrieb und stv Gesmt-BR-Vors.
Da ich eine Vertrauensarbeitszeit habe, brauche ich nicht mehr an der Personalzeiterfassung teilnehmen.

Meine Frage wäre: Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich durch die entstandene Mehrarbeitszeit z.b. durch viele Reisen zu anderen Betriebsteile und Sitzungen, keinen Zeitausgleich in Form eines ganzen Tages nehmen kann.