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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitausgleich

H
Helle
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin seit einem halben Jahr je zur hälfte freigestellter BR-Vors. in unserem Betrieb und stv Gesmt-BR-Vors. Da ich eine Vertrauensarbeitszeit habe, brauche ich nicht mehr an der Personalzeiterfassung teilnehmen.

Meine Frage wäre: Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich durch die entstandene Mehrarbeitszeit z.b. durch viele Reisen zu anderen Betriebsteile und Sitzungen, keinen Zeitausgleich in Form eines ganzen Tages nehmen kann.

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Community-Antworten (5)

A
amazing

22.07.2007 um 14:35 Uhr

Helle,

Zitat: "Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen, ..., keinen Zeitausgleich in Form eines ganzen Tages nehmen kann." Zitatende

Formulierung evtl. verunglückt?

Vielleicht formulierst Du Dein Problem etwas genauer.

Wenn Du Gleitzeitstunden abfeiern möchtest, finde ich die Teilnahme am Zeiterfassungssystem übrigens nicht so schlecht, wegen der Dokumentierung Deiner GLZ.

I
Immie

22.07.2007 um 15:20 Uhr

@Helle ist es bei euch üblich, oder möglich, Mehrarbeitszeit in Form von ganzen Tagen zu nehmen?

P
pirat

22.07.2007 um 15:32 Uhr

Ahoi, Immi

Definition - Mehrarbeit Unter Mehrarbeit versteht man die Überschreitung der üblichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich oder 48 Stunden wöchentlich.

daß Dir dass bekannt ist weiß ich aber vielleicht Helle nicht.

Bei uns wandern Überstunden/Mehrarbeit in eine Topf ( über eine BV) mit den jeweiligen Zuschlägen und ich nehme bei Bedarf Freizeit aus Ü/ oder M auch ganze Tage.

I
Immie

22.07.2007 um 16:50 Uhr

pirat, bei uns ist das ähnlich geregelt. Und wenn es dann so geregelt ist , habe ich doch bei einer Freistellung die gleichen Möglichkeiten.

P
pirat

22.07.2007 um 17:09 Uhr

Immi,

genau so sehe ich das auch, (BV vorhanden) ja.

Schönen Sonntag und Ahoi

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