Zeitausgleich
Ich bin seit einem halben Jahr je zur hälfte freigestellter BR-Vors. in unserem Betrieb und stv Gesmt-BR-Vors. Da ich eine Vertrauensarbeitszeit habe, brauche ich nicht mehr an der Personalzeiterfassung teilnehmen.
Meine Frage wäre: Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich durch die entstandene Mehrarbeitszeit z.b. durch viele Reisen zu anderen Betriebsteile und Sitzungen, keinen Zeitausgleich in Form eines ganzen Tages nehmen kann.
Community-Antworten (5)
22.07.2007 um 14:35 Uhr
Helle,
Zitat: "Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen, ..., keinen Zeitausgleich in Form eines ganzen Tages nehmen kann." Zitatende
Formulierung evtl. verunglückt?
Vielleicht formulierst Du Dein Problem etwas genauer.
Wenn Du Gleitzeitstunden abfeiern möchtest, finde ich die Teilnahme am Zeiterfassungssystem übrigens nicht so schlecht, wegen der Dokumentierung Deiner GLZ.
22.07.2007 um 15:20 Uhr
@Helle ist es bei euch üblich, oder möglich, Mehrarbeitszeit in Form von ganzen Tagen zu nehmen?
22.07.2007 um 15:32 Uhr
Ahoi, Immi
Definition - Mehrarbeit Unter Mehrarbeit versteht man die Überschreitung der üblichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich oder 48 Stunden wöchentlich.
daß Dir dass bekannt ist weiß ich aber vielleicht Helle nicht.
Bei uns wandern Überstunden/Mehrarbeit in eine Topf ( über eine BV) mit den jeweiligen Zuschlägen und ich nehme bei Bedarf Freizeit aus Ü/ oder M auch ganze Tage.
22.07.2007 um 16:50 Uhr
pirat, bei uns ist das ähnlich geregelt. Und wenn es dann so geregelt ist , habe ich doch bei einer Freistellung die gleichen Möglichkeiten.
22.07.2007 um 17:09 Uhr
Immi,
genau so sehe ich das auch, (BV vorhanden) ja.
Schönen Sonntag und Ahoi
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