Hallo, ich habe eine Frage. Eine Angestellte hat den BR gefragt, ob es zulässig ist, dass ein Teil ihres Entgelt zurückgefordert wird. Hintergrund: Diese Person war persönliche Assistentin der GF. Sie hat zuvor als Sachbearbeiterin in der Verwaltung gearbeitet. In ihrem Zusatz zum Arbeitsvertrag steht, dass sie in die LG 7 gehoben wird. Wenn sie aber wieder an ihren vorherigen Arbeitsplatz zurückkehren sollte, wird sie wieder in die alte Lohngruppe5 zurückversetzt. Bis zum 15.9 war sie als Assistentin beschäftigt, geht jetzt, aus persönlichen Gründen, wieder ihrer Tätigkeit als Sachbearbeiterin nach. Der AG hat ihr aber für September und Oktober das Gehalt nach Lohngruppe 7 überwiesen, will dieses aber wieder zurückfordern.

In wie weit muss sie welchen Anteil zurück geben?