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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

"Erzwingbare BV" - Zu welchen "Mißständen" kann man eine BV abschliessen?

J
Juppi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle

Habe in einem anderen Beitrag gelesen das man eine BV (erzwingen) kann. Da mein BRV und seine Stellvertretung immer sagen: "Da können wir nichts machen, das war schon immer so". Möchte ich Sie gern überzeugen, das es auch anders geht. Zumal sie sogar die Grundschulungen ablehnen "wäre nicht nötig, steht alles im BVG" Sie lassen sich aber auch mit Argumenten überzeugen. Wenn diese Hieb und Stichfest sind. Jetzt meine Fragen : Zu welchen "Mißständen" kann man eine BV abschliessen? Was ist dazu nötig? Wie geht man am sinnigsten vor? Mit welchen Argumenten kann ich sie überzeugen, das es nicht so bleiben muß? Und wie bringe ich es rüber, um nicht ewig als Rebell dazustehen sondern als jemand der nach Möglichkeiten sucht, etwas das alle angeht und so nicht bleiben sollte zu verändern. Über mehrere Antworten wäre ich Dankbar. Wir sind leider alle noch ein bischen unbeholfen.

Vielen Dank an alle

Gruß aus dem Allgäu

Juppi

3.89803

Community-Antworten (3)

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pit47

13.02.2007 um 08:40 Uhr

Hallo Juppi, lese bitte die §§ 77 und 87 BetrVG sowie die Kommentare dazu und ich empfehle Dir ein Seminar zum Thema BV.

K
Konrad

13.02.2007 um 08:51 Uhr

Allgemein kann man sagen, ist eine BV immer da möglich, wo Mitbestimmungs- bzw. Beteiligungsrechte § 80+ 87 BetVG bestehen wo mit Einigungsstellenverfahren als „Druckmittel“ einsetzbar ist ist z.B. Regelung bzw. Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit , Mehrarbeit , Gleitzeit, Urlaubsgrundsätze Nötig ist Schulung und der Willen für die Belegschaft, die ja Euch gewählt und sicher auch Erwartungen hat im deren Sinne zu handeln. BRV sollte immer der sein, der am meisten Rückrat hat und mit der GL auch sachlich argumentieren kann.

W
wölfchen

13.02.2007 um 09:06 Uhr

Hallo Juppi, frag doch mal Deine BR- Mitstreiter, warum sie überhaupt zur Schule und später in die Lehre gegangen sind - steht doch alles in den Schulbüchern und Lexika, brauch man also nach deren Meinung nur zu lesen? BR- Arbeit muss man genau so erlernen, wie alles andere, schon im Interesse derer, die Euch gewählt haben.

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