"Erzwingbare BV" - Zu welchen "Mißständen" kann man eine BV abschliessen?
Hallo an alle
Habe in einem anderen Beitrag gelesen das man eine BV (erzwingen) kann. Da mein BRV und seine Stellvertretung immer sagen: "Da können wir nichts machen, das war schon immer so". Möchte ich Sie gern überzeugen, das es auch anders geht. Zumal sie sogar die Grundschulungen ablehnen "wäre nicht nötig, steht alles im BVG" Sie lassen sich aber auch mit Argumenten überzeugen. Wenn diese Hieb und Stichfest sind. Jetzt meine Fragen : Zu welchen "Mißständen" kann man eine BV abschliessen? Was ist dazu nötig? Wie geht man am sinnigsten vor? Mit welchen Argumenten kann ich sie überzeugen, das es nicht so bleiben muß? Und wie bringe ich es rüber, um nicht ewig als Rebell dazustehen sondern als jemand der nach Möglichkeiten sucht, etwas das alle angeht und so nicht bleiben sollte zu verändern. Über mehrere Antworten wäre ich Dankbar. Wir sind leider alle noch ein bischen unbeholfen.
Vielen Dank an alle
Gruß aus dem Allgäu
Juppi
Community-Antworten (3)
13.02.2007 um 08:40 Uhr
Hallo Juppi, lese bitte die §§ 77 und 87 BetrVG sowie die Kommentare dazu und ich empfehle Dir ein Seminar zum Thema BV.
13.02.2007 um 08:51 Uhr
Allgemein kann man sagen, ist eine BV immer da möglich, wo Mitbestimmungs- bzw. Beteiligungsrechte § 80+ 87 BetVG bestehen wo mit Einigungsstellenverfahren als „Druckmittel“ einsetzbar ist ist z.B. Regelung bzw. Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit , Mehrarbeit , Gleitzeit, Urlaubsgrundsätze Nötig ist Schulung und der Willen für die Belegschaft, die ja Euch gewählt und sicher auch Erwartungen hat im deren Sinne zu handeln. BRV sollte immer der sein, der am meisten Rückrat hat und mit der GL auch sachlich argumentieren kann.
13.02.2007 um 09:06 Uhr
Hallo Juppi, frag doch mal Deine BR- Mitstreiter, warum sie überhaupt zur Schule und später in die Lehre gegangen sind - steht doch alles in den Schulbüchern und Lexika, brauch man also nach deren Meinung nur zu lesen? BR- Arbeit muss man genau so erlernen, wie alles andere, schon im Interesse derer, die Euch gewählt haben.
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