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Grobe Pflichtverletzung - das Aufzeichnen (Ton) des Verlaufs einer Betriebsversammlung?

N
nordman
Jan 2018 bearbeitet

Hilfe! Habe gerade gelesen dass das aufzeichnen (Ton) des Verlaufs einer Betriebsversammlung eine grobe Pflichtverletzung ist und sogar zur Amtsenthebung führen kann. Wir machen das schon seit Jahren. Das Original der Aufzeichnung bleibt beim BR und ne Kopie erhält der AG. Wie sieht das bei euch aus??

6.993019

Community-Antworten (19)

K
Konrad

04.03.2008 um 08:42 Uhr

@Hallo Nordmann So was machen wir nicht und ist auch nicht notwendig, da zu den Reden zumindest Redevorlagen gibt bei. Bei offenen spontanen Fragen (falls welche kommen) führt ein BR Protokoll. Das reicht aus.

N
nordman

04.03.2008 um 08:51 Uhr

Danke Konrad! Werde das in Zukunft auch so machen. Aber kann mich der AG (oder sonstwer) noch nachträglich aus dem Amt entheben? Pflichtverletzung?

L
Lotte

04.03.2008 um 08:55 Uhr

Nordmann, wenn Dir jemand (z.B. Gewerkschaft) Böses will... Insbesondere mit der Übergabe des Mitschnitts an den AG hätte ich als MA arge Probleme und würde mich eventuell an die Gewerkschaft wenden. Aber wenn Ihr es jetzt ändert und Euch niemand Böses will...

M
Mona-Lisa

04.03.2008 um 09:00 Uhr

@Nordman, wo kein Richter, da kein Kläger......... Aber dass der AG sogar eine Kopie (bisher!) bekam, find ich schon ein wenig heftig! Der wird euch sicherlich keine Probleme machen - eher dass er ab sofort keine mehr erhält! Waren die Kollegen über die Tonaufnahmen informiert? Und dass der AG davon einen Abzug erhielt?

N
nordman

04.03.2008 um 09:36 Uhr

@mona-lisa Ja, es waren alle informiert. Ist zwar nicht bei der BV verkündet worden, aber die BR-Kollegen wissen das. Auch der Gewerkschaftsvertreter! Und der AG wusste das sowiso! Also Kläger gibt`s momentan keiner, aber mir ist schon bisschen mulmig. Man sieht wie leicht man einen evtl. folgenschweren Fehler als BR machen kann.

K
Kölner

04.03.2008 um 09:52 Uhr

@Nordman Leicht? Da gehört schon eine sehr ungesunde Portion Naivität zu - und das ist dramatisch!

N
nordman

04.03.2008 um 10:27 Uhr

@kölner Ja! Leicht! Und das hat mit Naivität nichts zu tun. Es gibt halt auch Räte, die nicht so exzellent geschult sind wie du... Die meisten BRV`s die ich kenne sind nicht freigestellt und haben deshalb nicht die Zeit von Morgens bis Abends im BetrVg zu stöbern. Ich selbst habe schon etliche Schulungen besucht. Aber noch nie gehört, dass man in einer BV nicht den Ton mitschneiden darf. Und so gibt es sicherlich viele Fallstricke für die BR-Arbeit...über die man leicht stolpern kann.

M
Mona-Lisa

04.03.2008 um 10:35 Uhr

@Nordman, nur mal so zum nachlesen....... ;-))

§ 42 BetrVG DKK, VI. Nichtöffentlichkeit, RN. 14

C
CalicoJack

04.03.2008 um 11:52 Uhr

Das System hat ein großen Vorteil. Die kritischen Fragen werden stark eingeschränkt. Auch Zwischenrufe unterbleiben, da man hinterher in Ruhe feststellen kann wer da was zu meckern hat. Tolles System :-)

M
Mona-Lisa

04.03.2008 um 12:02 Uhr

@Nordman, eure Betriebsversammlungen sind bisher wohl recht ruhig und ohne viele Fragen von den Kollegen abgelaufen, oder? Ich will jetzt nicht auf dir rumhacken, denn kein Betriebsrat kann von sich behaupten, keine Fehler zu machen, aber ich denke mir, dass dir der Einwand von CalicoJack zum denken gibt.

N
nordman

04.03.2008 um 14:55 Uhr

Nein Leute... falscher Ansatz! Die Tonaufnahmen bekommt der BRV. Der schneidet die Wortmeldungen raus. Nur die reinen Redebeiträge von GL, Gewerkschaft und BR werden archiviert. Das hat den Vorteil, dass man (BR und AG) nochmal reinhören kann, falls was falsch verstanden oder falsch ausgelegt wird. Hatte bisher kein Problem damit und niemand hat sich beklagt. Es gab auch noch nie den Fall, dass aufgrund dieser Aufnahmen jemand zur Rechenschaft gezogen wurde.

D
DonJohnson

04.03.2008 um 18:22 Uhr

Also hättest du das sofort gesagt hättest, hättest du dir viele Diskussionen ersparen können! Dennoch auch von mir noch mal: Wenn es nur um die Reden geht, vereinbart doch, dass ihr die mit dem AG austauscht! Ich will jetzt keinem was, aber wer sagt dir, dass der BRV (ich unterstelle im mal Schlechtigkeit) die Zwischenrufe nicht vielleicht doch dem AG gibt, um einen Vorteil für sich zu bekommen! Einen Nachteil müssen die Kollegen ja auch nciht bekommen haben - BIS JETZT - ein sammeln alleine gegen einen oder mehrere MA finde ich schon schlimm genug (wie gesagt - ne Unterstellung jetzt mal). Dann weiß ich als AG "och, der Müller war da gegen mich, nächste Entlassungswelle ist der dabei" Wehret den Anfängen!!! Also ich als MA hätte Angst, dass die Aufzeichnung meiner eventuell kritischen Fragen gesammelt und verwendet wird. Schon aus dem Grund wäre ich vielleicht schon etwas eingeschüchtert. Denke daran, im Gegensatz zum BRM hat ein MA keinen gesonderten Kündigungsschutz! "@kölner Ja! Leicht! Und das hat mit Naivität nichts zu tun. Es gibt halt auch Räte, die nicht so exzellent geschult sind wie du... Die meisten BRV`s die ich kenne sind nicht freigestellt und haben deshalb nicht die Zeit von Morgens bis Abends im BetrVg zu stöbern. Ich selbst habe schon etliche Schulungen besucht..." Okay, in vielen Betrieben gibt es nicht freigestellte BRV - aber ich frage dich: arbeitet bei euch nur der BRV? Wieso gibt es in größeren Firmen freigestellte? Weil die Führung des BR Büro und die weiteren Aufgaben halt noch vielfältiger sind, als in kleineren Betrieben wo man vielleicht auch mal eben zum Chef geht und sagt: "Du, so geht das nicht" und er antwortet: "ok, hast ja Recht!" Da du schon "etliche Schulungen" besucht hast, weißt du, dass der BRV lediglich das Sprachrohr des Gremiums ist, und nicht mehr. Außerdem solltest du dann eigentlich wissen, dass die BR Arbeit Vorrang vor der Arbeit laut AV hat (also die betriebliche). Dann also von keiner Zeit zu reden, halte ich für unglücklich formuliert. Vielleicht solltet ihr mal über Arbeitsteilung im Gremium sprechen - und wenn es zu "trocken" ist Gesetze zu wälzen, dann schaut euch immer das genau an, was ihr gerade zum Thema habt. Quasi: BetrVersammlung steht an, meier liest das nach - bekommt von mir aus noch eben ne Schulung mit dem Thema! Das sollte aber keine Kritik, sondern ne Anregung sein!

Viel Erfolg noch

K
Kölner

05.03.2008 um 11:14 Uhr

@Nordman Für die Aussage "[...] haben deshalb nicht die Zeit von Morgens bis Abends im BetrVg zu stöbern. Ich selbst habe schon etliche Schulungen besucht..." sollte man Dir hier ein Denkmal setzen.

Vorschlag: Abwählen lassen, jemanden finden, der im BetrVG bereit ist, zu "stöbern" und fertig!

N
nordman

05.03.2008 um 13:32 Uhr

@kölner Keine Ahnung, was du so den ganzen Tag tust. Aber ich habe das Gefühl, dass dein Realitätsempfinden etwas gestört ist. Schau dich doch mal um... Oder glaubste wirklich, dass es nur solche "Vorzeigebetriebsräte" wie dich gibt?

DAH
Der alte Heini

05.03.2008 um 13:55 Uhr

Nordman, das Problem dürfte sein dass das Mitschneiden von Gesprächen, ohne Zustimmung der Aufgezeichneten, egal wo dieses stattfindet, generell verboten ist und strafrechtliche Folgen haben kann. Wenn nur die Geschäftsleitung und die Betriebsratsmitglieder darüber bescheid wissen, ist das ja schön und gut. Aber sind die Arbeitnehmer, die Fragen oder andere Bemerkungen machen, auch informiert? Es ist unerheblich ob irgendwelche Dinge im nachhinein raus geschnitten wurden, was zählt ist, das ohne wissen von Betroffenen eine Tonaufzeichnung gemacht wurde. Wird dies bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, hat sie diesen Hinweis zu verfolgen und auch die Verpflichtung Beweise sicherzustellen. Das heißt, auch eine Hausdurchsuchung wäre denkbar.

Sicherlich gibt es die Möglichkeit in einer Betriebsversammlung Tonaufzeichnungen für das Protokoll durchzuführen. Es müssen nur alle Anwesenden VOR Beginn der Aufzeichnung ordentlich informiert werden und ihr Einverständnis bekunden. Ansonsten währe die Maßnahme rechtswidrig.

K
Kölner

05.03.2008 um 15:18 Uhr

@nordman Bei weitem braucht man kein "Vorzeigebetriebsrat" zu sein, um die Gesetze zu kennen.

In Deinem Fall ist der Fall aber anders: Du kennst sie (die Gesetze) nicht nur nicht - okay, das könnte entschuldigt werden - Du trittst Sie sogar mit Füssen!

W
Waschbär

05.03.2008 um 16:01 Uhr

@nordmann, ich schliesse mich der reinischen frohnatur an ! sprich Kölner. und das zu 100 %!!!!!

N
nordman

05.03.2008 um 16:38 Uhr

Nur um diese Diskussion zu beenden... Es war mir schon in der Fragestellung vollkommen klar, dass wir hier etwas falsch gemacht haben! Ich wollte lediglich in Erfahrung bringen ob es Konsequenzen im Nachhinein geben könnte. Ich wollte lediglich Erfahrungen von anderen BR`s erfahren. Mehr nicht...leider werden aber hier Forumsteilnehmer schlicht und ergreifend als naiv bezeichnet. Es wird vorrausgesetzt, dass alle BR-Gremien dieser Welt immer zu 100% informiert sind, und alle Gesetze und Verordnungen zu 100% umgesetzt werden. Da halte ich allerdings dagegen! Im (realen) Erfahrungsaustausch mit anderen Betriebsräten erfahre ich immer wieder wie schnell Fehler gmacht werden. Nicht nur bei uns. Anregung an Kölner und Co: Kommt mal wieder von eurem hohen Ross herunter und begebt euch in die Niederungen von kleinen und mittelständischen Betrieben, wo die Räte noch zwischen Drehbank und Schraubstock gegen geschulte Juristen kämpfen müssen. (Ja, ich weis, Kölner, wir können uns auch nen Juristen beschliessen) Also, nur mal so als Hinweis...denkt doch mal dran, dass sich hier Leute melden, die echte Fragen und Probleme haben. Und mit schlauen Sprüchen ist denen nicht geholfen.

DAH
Der alte Heini

06.03.2008 um 23:55 Uhr

nordman Bravo!!!! Und glaube mir bitte eines, nur durch Sprücheklopfen wird ein Betriebsrat kein ("Vorzeige-") vernünfiger Betriebsrat, da gehört schon einiges mehr dazu. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, wenn ich hier manche Beiträge lese, dass da Arbeitnehmervertreter hinterstecken, die eine von den Kollegen anerkannte Betriebsratsarbeit leisten.

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