Erstellt am 16.10.2008 um 11:29 Uhr von Catweazle
@laffo,
die Schichtzuschläge müssen weiter bezahlt werden. Allerdings werden sie voll versteuert. Dies könnte man als Benachteiligung sehen die nach m.M. aber zu vernachlässigen ist.
Erstellt am 16.10.2008 um 12:46 Uhr von laffo2
@catweazle
wo kann man das nachlesen? Wir brauchen nachvollziehbare Beweise, um dies durchsetzen zu können.
Erstellt am 16.10.2008 um 13:08 Uhr von Mona-Lisa
@laffo2,
§ 37 BetrVG - III. Arbeitsbefreiung (Abs. 2), vorzugsweise Kommentierungen lesen!
Erstellt am 25.10.2008 um 00:31 Uhr von weichspüler
Im Klartext :
wenn der Arbg. nicht zahlt klagen.
klagt nun der BR oder das Brm ???????????
mit Begründung!
Danke
Erstellt am 27.10.2008 um 01:14 Uhr von weichspüler
Hi Leude,
muss ich den alles selber machen!
Na gut hier stehts geschrieben so soll es sein.
Quelle fitting seite 635 §37 III 2 63 steht:
§37 III 2 = Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts
§37 III 2 63= zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt gehören auch die bei Arbeitsleistung anfallenden Nebenbezüge, wie z.B. ..... Zuschläge für Mehr-,Nacht-oder Sonntagsarbeit usw.
.......Es kommt nicht darauf an, dass derartige Zuschläge regelmäßig anfallen; entscheidend ist, das sie bei hypothetischer Betrachtung während der Arbeitszeit angefallen wären.(BAG 29.06.88 AP)
§37 VII. Streitigkeiten
Die Ansprüche sind im Streitfall vom einzelnen BRMitgl. einzuklagen.
Mit kollegialem Gruß Weichspüler
Erstellt am 28.10.2008 um 21:12 Uhr von laffo2
ey "Lenor"
Mensch um wieviel Uhr klebst du denn vor der Mattscheibe?
Jute Nacht
Erstellt am 28.10.2008 um 22:25 Uhr von weichspüler
@laffo2
Deshalb sitz ich noch im Forum:
Der Wortwitz, die schrägen Vergleiche und überraschenden Wendungen sind für sich genommen schon hoch amüsant, trotz alledem doch lehrreich.
Eine Stunde später ist es nur halb so lange bis Mitternacht wie zwei Stunden früher. Wie spät ist es?
Erstellt am 29.10.2008 um 19:47 Uhr von laffo2
@weichi
2 * (x + 1 Std.) = x - 2 Std.
2x + 2 Std. = x - 2 Std.
x = - 4 Std.
20:00 Uhr
o.k.?
Erstellt am 29.10.2008 um 20:26 Uhr von weichspüler
@weichi
Aller best hammer
Mit kollegialem Gruß Weichspüler