Moinsens,
hap ooch ma ne Fraje.Bei einer ca. 4 h BR-Sitzung darf lt. Lübecker ArbG das in Nachtschicht eingesetzte BRM 7 h vor Beginn der Sitzung seine Arbeitsplatz verlassen,um einigermaßen ausgeruht die Sitzung verfolgen zu können.
Bei uns ist es z.Zt. usos die anfallenden/fehlenden Stunden gegeneinander zu verrechnen.Mag o.k. sein?!... aber was ist eigentlich mit den Nachtschichtzuschlägen? Dürfen diese für die Zeit des früher den Arbeitplatzverlassen gestrichen werden?