W.A.F. LogoSeminare

Abwahl Stellv. Vorsitzenden; Neuwahl nur ein Kandidat mit 3 ja Stimmen und 4 Enthaltungen gewählt worden - korrekt?

B
Batschen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Wissenden, Unser Stellv. hat sein Amt nieder gelegt. bei der Neuwahl gab es nur einen Kandidaten und der ist mit 3 ja stimmen und 4 Enthaltungen gewählt worden. ist das so korrekt? MfG Batschen

5.15407

Community-Antworten (7)

S
sandmann

16.10.2008 um 04:10 Uhr

Nein, meines Erachtens nicht korrekt! Die 4 Enthaltungen werden als Nein-Stimmen gewertet. Somit ist der Stellvertreter nicht gewählt. Falls ich falsch liege, berichtigt mich bitte!

Gruss Sandmann

W
Werner

16.10.2008 um 08:23 Uhr

Moin, neee, eine Wahl ist doch keine Beschlußfassung! Wenn das Gremium BR nicht im Vorfeld z.B. die Absolute Mehrheit als Wahlkriterium festgelegt bzw. beschloßen hat, ist der Kollege mit 3 Stimmen zum amtierenden stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

P
pirat

16.10.2008 um 08:33 Uhr

@batschen, jepp, ist es!!

@sandmann, nee,nee.... und selbst wenn es nur eine einzigste Stimme gäbe....seine eigene,...

M
Magenta

16.10.2008 um 11:41 Uhr

Bei einer Wahl gibt es auch keine "Nein-Stimmen".

Man kann seine Stimme abgeben oder nicht.

IW
Inkognito Weissnicht

16.10.2008 um 15:44 Uhr

Also ich würde jetzt aber wie Sandmann antworten: Es gibt keinen Paragraphen der Wahlen innerhalb des Gremiums regelt. Also ist es wohl doch eine Beschlussfassung nach §33 BetrVG. Und da steht: Mit der Mehrheit der ANWESENDEN Stimmen ANWESEND 7, Hälfte = 4 (aufgerundet, wie gewöhnlich). Da aber nur 3 Ja-Stimmen kein Stellvertreter

V
VIONÄR

17.10.2008 um 10:25 Uhr

Ich sehe das auch so, dass die Wahl nicht in Ordnung ist, da der Gewählte nicht über eine Mehrheit verfügt. Außerdem kann man solche, sicher nicht besonders vorteilhafte, Umstände schon im Vorfeld klären. Was nützt die Wahl, wenn die Mehrheit des BR diese nicht unterstützt. Da ist doch der Ärger im täglichen Geschäft schon vorprogrammiert.

A
Angi1

17.10.2008 um 15:05 Uhr

Hallo batschen,

im Fitting zu § 26 BetrVG RN 13 " Der BR muß bei der Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters gem § 33 Abs. 2 beschlussfähig sein. Das GEsetz fordert für die Wahl keine qualifizierte Mehrheit. Deshalb sind als Vorsitzender und Stellvertreter die Bewerber gewählt, auf die im jeweiligen Wahlgang die meisten der abgegebenen Stimmen entfallen sind. "

Also ist euer Stellvertreter ordentlich gewählt.

MfG Angi1

Ihre Antwort