Wie sind die Kündigungsfristen bei Ersatzmitgliedern bzw. bei ehemaligen BR-Mitgliedern?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an Euch und hoffe, daß mir irgend Jemand helfen kann.
Ich bin neu in unseren BR gewählt, habe nun von einer Führungsperson erfahren, daß sie vorhaben, ein Mitglied des früheren BR zu kündigen, sobald der nachwirkende Kündigungsschutz ausgelaufen ist.
Dieses Mitglied hat sich immer und überall für die Kollegen eingesetzt, ungeachtet, ob es ihm selbst schaden könnte. Dies war der Geschäftsleitung ein Dorn im Auge und so hat man nun vor, ihn loszuwerden.
Dieses ehemalige Mitglied ist nun jedoch "Nachrücker" Nummer 1 auf unserer Liste. Nun zu meiner Frage:
Wie verhält sich die Kündigungsfrist, wenn dieses Mitglied ein anderes, amtierendes Mitglied des BR bei Abwesenheit vertritt? Beginnt dann der besondere Kündigungsschutz von vorne oder endet dieser zum Ende der Jahresfrist nach der Amtsübergabe an den neuen BR?
Es wäre toll, wenn mir jemand Auskunft geben könnte
Community-Antworten (5)
27.05.2006 um 19:11 Uhr
Grundsätzlich gilt: Ersatzmitglieder treten ihr Betriebsratsamt am Tag der Einladung zur Vertretung an und beenden ihr Amt auch gleich wieder nach der Vertretung (muss nicht unbedingt eine Betriebsratssitzung sein).
Aus diesem Grund haben Ersatzmitglieder, die ein Betriebsratsmitglied vertreten haben, nach § 15 KSchG # ein Jahr # Kündigungsschutz ab dem Tag der letzten Vertretung (wird immer wieder neu gerechnet).
Wenn der Kollege also laufend als Ersatzmitglied tätig wird (z.B. Urlaubs-, Krankheitsvertretung usw.), hat er laufend neuen Kündigungsschutz bis ein Jahr nach der nächsten Wahl.
27.05.2006 um 19:14 Uhr
Danke, das hat mir sehr geholfen :-)
das heisst also, wenn ich zumindest einmal pro jahr fehle, dieser Kollege für mich nachrückt ( Nachrücker nr. 1, auch wegen Minderheitsquote ) kann ihm praktisch nichts geschen, zumal er keinerlei Anlass für eine personenbedingte Kündigung gibt, oder?
27.05.2006 um 19:19 Uhr
genau so würde ich es Dir empfehlen. Wenn er keine silbernen Löffel klaut, kann ihm, dank Deiner Hilfe,nichts passieren.
27.05.2006 um 19:21 Uhr
Danke für die schnelle und konkrete Antwort :-)
30.05.2006 um 16:45 Uhr
"hat er laufend neuen Kündigungsschutz bis ein Jahr nach der nächsten Wahl."
nur 12 Monate nach dem letzten Tag der Ausübung seines Mandates als Ersatzkandidat!!!
Benno
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