Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag
Hallo,
wir ahbene eine Betriebsvereinbarung die die Arbeitszeiten der Kolleginnen und Kollegen regelt. Die bestimmt Wechselschicht für alle Mitarbeiter in der Produktion wöchentlich von Früh auf Spät oder umgekehrt.
Einige Mitarbeiter haben einzelvertragliche Vereinbarungen zu Ihrern Arbeitsverträgen, die bestimmen, dass diese nur in Frühschicht arbeiten sollen. Das ist dem Rest der Belegschaft eine Dorn im Auge.
Kann die Geschäftsführerin aufgrund der Betreibsvereinabrung die betreffenden Mitarbeiter auch in Wechselschicht einsetzen? Was gilt Betriebsvereinaberung oder Arbeitsvertrag?
Danke schonmal.
Community-Antworten (2)
25.03.2014 um 12:40 Uhr
Arbeitsvertrag :-)
25.03.2014 um 16:17 Uhr
Im Grunde genommen gilt beides. Wenn der AG wegen einzelvertraglicher Regelungen nicht mehr genügend AN hat, die die Spätschicht machen, ist das sein Problem. Der BR sollte bei der Dienstplangestaltung darauf achten, dass die übrigen AN deshalb nicht übermäßig benachteiligt werden.
Also auch mal einen Dienstplan ablehnen und darauf drängen, dass genügend Personal an Bord ist.
Bei den Kollegen solltet Ihr dem Neidfaktor entgegentreten. Jeder kann mit dem AG derartige Regeln im Arbeitsvertrag vereinbaren. Das nennt man freie Vertragsgestaltung.
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