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Versetzung eines Arbeitnehmers - Sind wir als BR "verpflichtet", den betroffenen Arbeitnehmer anzuhören?

V
vorwitz
Jan 2018 bearbeitet

Sind wir als Br "verpflichtet", bei anstehender Versetzung eines AN, nachdem unser AG schriftlich das Mitbestimmungsverfahren eingeleitet, den betroffenen Arbeitnehmer anzuhören? Oder ist die die eventuelle Anhörung ausschließlich aus moralischen und kollegialen zu erfolgen?

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Community-Antworten (2)

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Dr.House

15.10.2008 um 14:55 Uhr

Hallo,vorwitz! Denke schon, daß das nötig ist. Wie wollt Ihr sonst eine Entscheidung nach § 99 BetrVG treffen.

Gruß Dr. House

D
Dr.House

15.10.2008 um 19:20 Uhr

neskia, also wir haben den Betroffenen immer angehört. Vertrauen in den AG ist gut, aber Kontrolle ist besser. Oder denkst Du den AG interessiert in erster Linie ob sich die Arb.bedingungen des AN verschlechtern? Er will umsetzen und sonst nichts. Ohne Anhörung könnte ich z.B. die veränderten Arb.bedingungen nicht einschätzen. Das kann eigentlich nur der AN. Und denke dran, wir werden von den AN gewählt....

Gruß Dr.House

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