Versetzung eines Arbeitnehmers - Sind wir als BR "verpflichtet", den betroffenen Arbeitnehmer anzuhören?
Sind wir als Br "verpflichtet", bei anstehender Versetzung eines AN, nachdem unser AG schriftlich das Mitbestimmungsverfahren eingeleitet, den betroffenen Arbeitnehmer anzuhören? Oder ist die die eventuelle Anhörung ausschließlich aus moralischen und kollegialen zu erfolgen?
Community-Antworten (2)
15.10.2008 um 14:55 Uhr
Hallo,vorwitz! Denke schon, daß das nötig ist. Wie wollt Ihr sonst eine Entscheidung nach § 99 BetrVG treffen.
Gruß Dr. House
15.10.2008 um 19:20 Uhr
neskia, also wir haben den Betroffenen immer angehört. Vertrauen in den AG ist gut, aber Kontrolle ist besser. Oder denkst Du den AG interessiert in erster Linie ob sich die Arb.bedingungen des AN verschlechtern? Er will umsetzen und sonst nichts. Ohne Anhörung könnte ich z.B. die veränderten Arb.bedingungen nicht einschätzen. Das kann eigentlich nur der AN. Und denke dran, wir werden von den AN gewählt....
Gruß Dr.House
Verwandte Themen
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
@Fayence, Thema Urlaub - Lage und Dauer des Urlaubs
Hallo Fayence, könntest Du noch mal zum Beitrag 36216 ? Es ging darum, das ich nach Deiner Aussage auf dem Holzweg wäre, bei meiner Aussage, der AG könne den Urlaub festlegen. Ich habe noch e
Klausel im AV Entbindung der Verschwiegenheitspflicht Arzt
Hallo, uns ist von einem neuen Mitarbeiter ein AV zur Prüfung vorgelegt worden, in dem folgender Passus steht....... Der/Die Arbeitnehmer/in ist verpflichtet, sich auf Verlangen des Arbeitgebers eine
Darf mein Arbeitgeber über meine Freizeit bestimmen?
Darf mein Arbeitgeber über meine Freizeit bestimmen? Aus den tarifrechtlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit ergibt sich nicht nur die Pflicht zur Arbeit sondern auch das Recht auf eine ungestörte un
BR-Vorsitzende schwärzt mich bei HR an
Hallo zusammen, ich bräuchte mal eure Hilfestellung bzw. euren Rat. Ich bin in der Abteilung „Debitorenmanagement“ (mit ca. 50 Kollegen/innen) in einer Teilgesellschaft für ein großes Unternehmen t