Hallo Ihr Lieben, und ein wundervolles Jahr 2020.

Wir haben aufgrund von groben Pflichtverletzungen die Entsendung in den GBR neu gewählt.
Betroffen davon isr auch der GBR-Vorsitzende.
Dieser will die Entscheidung nicht akzeptieren und will dagegen vorgehen.
Welche Möglichkeiten hat der Betroffene eigentlich?
Muss er selber gegen die Entscheidung klagen, oder diese anfechten?

Liebe Grüße aus Berlin