Nur weigern sich viele Personaler, diese Sontage als auslöseberechtigt anzuerkennen. Auch am Sonntag fallen für den Betroffenen Kosten für eine doppelte Haushaltsführung an, also Auslöseberechtigung!
Wie seht Ihr das?
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Arbeitsrecht Teil 2
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch