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Auslöseberechtigung am Anreisetag?

B
Bernhard
Jan 2018 bearbeitet

Wer kennt nicht das Problem: Man reist am Sonntag zur weit entfernten Baustelle, um am Montag pünktlich um 6 Uhr die Arbeit zu beginnen. Nur weigern sich viele Personaler, diese Sontage als auslöseberechtigt anzuerkennen. Auch am Sonntag fallen für den Betroffenen Kosten für eine doppelte Haushaltsführung an, also Auslöseberechtigung! Wie seht Ihr das?

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Community-Antworten (1)

U
uhu

15.10.2008 um 09:54 Uhr

@bernhard schau mal in deinem AV nach, was dazu drin steht; staht dazu nix, dass du sonntags in deiner privaten Zeit anreisen mußt, dann probier es doch mal mit Anreise innerhalb deiner Arbeitszeit, also ab Montag früh 6 Uhr;

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