Erstellt am 08.06.2007 um 09:44 Uhr von Kölner
@diddi511
Muss er auch nicht unbedingt.
Ich suche noch das entsprechende BAG-Urteil...
Loooottteee...
Erstellt am 08.06.2007 um 10:15 Uhr von pit47
Hallo diddi511,
aus dem Kommentar von Däubler zu § 37 Abs. 6 Rn 135a folgendes:
Der Ausgleichsanspruch wird auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten AN begrenzt sein. Hätte das BRMtgl. auf Grund des Schichtplans während der Reisezeit arbeiten müssen, sind ihm auch sämtliche Zuschläge und Zulagen zu vergüten.
Erstellt am 08.06.2007 um 10:47 Uhr von Dummi
@diddi511
BAG 10.11.2004 7AZR 131/04
BAG 16.04.2003 7AZR 423/01
schau mal nach, vielleicht hilft es.
Erstellt am 08.06.2007 um 10:47 Uhr von Lotte
Kölner,
welches willst Du? BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 16.4.2003, 7 AZR 423/01
oder lieber dies
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 10.11.2004, 7 AZR 131/04
oder doch lieber
BAG 3. September 1997 - 5 AZR 428/96
Erstellt am 09.06.2007 um 20:25 Uhr von Deliah
Dein AG hat recht, er muss dir diese Zeit nicht vergüten, dir wird nichts anderes übrig bleiben, als die Zeit per "Einbringer" abzuleisten.
Erstellt am 09.06.2007 um 23:48 Uhr von Dummi
@diddi511
Ich denke der AG muss die Zeit vergüten.
Bei den Urteilen geht es um die Vergütung für An- und Abreise ausserhalb der Arbeitszeit.
Wenn du Montags Dienst hast und reist Vormittags zum Seminar an wird die Zeit ja auch nicht vom Zeitkonto abgezogen. Sondern ist und bleibt Arbeitszeit.
Gruss