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Vergütung des Anreisetages zur BR-Schulung?

D
diddi511
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin Betriebsrat in Schichtarbeit. Ich arbeite zum Beispiel bis einschließlich Sonntag auf Nachtschicht. Ab Montag, auf meinen drei freien Tagen, habe ich eine Schulung nach 37.6 BetrVG. Der AG stellt mich für Sonntag frei, wegen der weiten Anreise. Natürlich bekomme ich die Tage Tage Seminar auf meinem Zeitkonto gut geschrieben, aber im Gegenzug zieht er mir den Sonnta wieder ab. Diesen Sonntag will er mir nicht vergüten. Aber wenn ich es lt. §37.2 BetrVG richtig sehe, muss er mir doch den Anreisetag vergüten plus die drei Tage. Ich kann leider in keiner Kommentierung was finden. vielleicht kann mir von Euch jemand fundiert weiter helfen. Danke im voraus!!

6.18806

Community-Antworten (6)

K
Kölner

08.06.2007 um 11:44 Uhr

@diddi511 Muss er auch nicht unbedingt. Ich suche noch das entsprechende BAG-Urteil...

Loooottteee...

P
pit47

08.06.2007 um 12:15 Uhr

Hallo diddi511, aus dem Kommentar von Däubler zu § 37 Abs. 6 Rn 135a folgendes: Der Ausgleichsanspruch wird auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten AN begrenzt sein. Hätte das BRMtgl. auf Grund des Schichtplans während der Reisezeit arbeiten müssen, sind ihm auch sämtliche Zuschläge und Zulagen zu vergüten.

D
Dummi

08.06.2007 um 12:47 Uhr

@diddi511 BAG 10.11.2004 7AZR 131/04 BAG 16.04.2003 7AZR 423/01

schau mal nach, vielleicht hilft es.

L
Lotte

08.06.2007 um 12:47 Uhr

Kölner, welches willst Du? BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 16.4.2003, 7 AZR 423/01 oder lieber dies BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 10.11.2004, 7 AZR 131/04 oder doch lieber BAG 3. September 1997 - 5 AZR 428/96

D
Deliah

09.06.2007 um 22:25 Uhr

Dein AG hat recht, er muss dir diese Zeit nicht vergüten, dir wird nichts anderes übrig bleiben, als die Zeit per "Einbringer" abzuleisten.

D
Dummi

10.06.2007 um 01:48 Uhr

@diddi511 Ich denke der AG muss die Zeit vergüten. Bei den Urteilen geht es um die Vergütung für An- und Abreise ausserhalb der Arbeitszeit. Wenn du Montags Dienst hast und reist Vormittags zum Seminar an wird die Zeit ja auch nicht vom Zeitkonto abgezogen. Sondern ist und bleibt Arbeitszeit. Gruss

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