BR Sitzung per Videokonferenz möglich ?
Hallo, nach unserer Betriebsratswahl sind im neuen Kremium endlich auch Mitarbeiter aus unseren Außenstellen vertreten. Das befürwortet der neue BR zwar, aber die neuen Betriebsratskollegen hätten teilweise Anreisezeiten zu den Sitzungen von 6-8 Stunden. Eine Anreise am Vortag wäre hier unerlässlich, aber dies stört diese neuen Kollegen, da sie am Anreisetag dann abends allein im Hotel sitzen und von ihrer Familie getrennt sind.
In unserer vernetzten Zeit ist eine Sitzung, bei der sich 1-2 Kollegen per Videokonferenz hinzuschalten technisch ja kein Problem.
Nur wie sieht es hier rechtlich aus ?
Community-Antworten (5)
22.05.2014 um 18:13 Uhr
NEIN - Videokonferenzen sind nicht möglich. Beschlüsse, die auf diese Weise zustande kommen sind das Papier nicht wert, auf dem sie niedergeschrieben werden.
Wer sich als BR aufstellen lässt sollte wissen, dass dies auch persönlichen Einsatz bedeutet.
22.05.2014 um 19:51 Uhr
Danke, gironimo, wir haben gerade das gleiche Thema. Mit der Entfernung wächst auch das Problem, dass die Kollegen nicht richtig im Gremium mitarbeiten können, z.B. Teilnahme am Monatsgespräch, Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Ausschüssen... Warum wählt ihr nicht einen eigenen Br für den anderen Standort und macht vierteljährliche GBr-Sitzungen?
22.05.2014 um 22:41 Uhr
Ist in eurem Kremium jemand namens Nivea?
22.05.2014 um 23:38 Uhr
Topas, was soll das? lass lieber meine seesee in ruhe die hat dir nix getan und hat andre sorgen als crem fragen
23.05.2014 um 00:16 Uhr
Zitat (gironimo): "Wer sich als BR aufstellen lässt sollte wissen, dass dies auch persönlichen Einsatz bedeutet."
Ich denke das ist auch nicht das Thema. Aus der Zentrale ist es aber auch immer einfach, sich so zu äüßern. Man sollte einfach akzeptieren dass ein solcher Aufwwand nicht für jeden Arbeitnehmer tragbar ist. Ein Ausschluss von Arbeitnehmern anderer Standorte ist letztendlich nicht akzeptabel. Bei wöchentlichen Sitzungen würde das unter Umständen 40 bis 60% der Arbeitszeit nur für die Teilnahem an den Sitzungen bedeuten.
Gryban, in der Tat ist es so, dass Beschlüsse nicht in einer Videokonferenz gefasst werden dürfen (wobei ich denke dass die Rechtsprechung hier weit hinter der Zeit hinterher hinkt). Es ist aber nicht verboten, Diskussionen und Vorbesprechungen in einer Videokonferenz zu führen und z.B. nur einmal monatlich zu einer Präsenzsitzung zusammenzukommen in der die Beschlüsse gefasst werden. Für zeitkritische Beschlüsse könnte man darüber nachdenken, diese dem Betriebsausschuss zu übertragen und dafür zu sorgen, dass die Meinung aller BRM in deren Entscheidung Eingang findet.
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