Hallo Kollegeinnen und Kollegen,
ich bin Betriebsratsvorsitzender in einer Belegarztklinik. Wir haben folgende Frage, die uns sehr beschäftigt: Die Gecshäftsführung besteht bei uns aus drei Geschäftsführern, wovon auch einer von den Dreien die Position des Betriebsarztes bekleidet. Ist das zulässig?? Nach meiner Meinung ist hier ein "Interessenkonflikt" nicht auszuschliessen!? oder??